Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht? Vielleicht standen plötzlich Polizeibeamte vor Ihrer Tür, nahmen Ihr Handy oder Ihren Computer mit oder Sie erhielten Post von der Polizei mit dem Betreff „Vorladung als Beschuldigter wegen eines Sexualdelikts“. Möglicherweise wurde sogar bereits Untersuchungshaft angeordnet. In dieser Situation ist es entscheidend, kühlen Kopf zu bewahren und keine vorschnellen Aussagen zu machen. Was Sie jetzt sagen oder tun, kann über den gesamten Verlauf des Strafverfahrens entscheiden. Unsere Strafverteidiger stehen Ihnen bundesweit zur Seite, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder bereits ein Ermittlungsverfahren läuft. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht kann in dieser Situation entscheidend sein.
Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen spezialisierten Anwalt. Als Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht vertreten wir Mandanten bundesweit in hochsensiblen Verfahren. Ob der Vorwurf der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs, der Besitz von kinderpornografischem Material oder der sexuellen Belästigung – wir kennen die Besonderheiten dieser Verfahren, die Tricks der Polizei und die typischen Fehler, die Sie jetzt unbedingt vermeiden müssen.
Unsere Kanzlei steht für eine diskrete, entschlossene und taktisch durchdachte Strafverteidigung. Wir begegnen jedem Vorwurf mit Professionalität – ohne Vorverurteilung, aber mit klarem Ziel: Das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen einer Sexualstraftat bekommen? Jetzt kommt es auf das richtige Verhalten an. Schweigen ist Ihr gutes Recht – reden sollten Sie erst, wenn wir gemeinsam die Akte kennen und Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Kontaktieren Sie uns sofort, bevor Sie einen Fehler machen.
In Sexualstrafverfahren spielen Zeugenaussagen eine zentrale Rolle – oft ohne objektive Beweise. Wir prüfen Aussagen mit geschultem Blick für suggestive Fragetechniken, Erinnerungslücken und psychologische Auffälligkeiten. Nur wer die Aussagepsychologie versteht, kann effektiv verteidigen.
Sexualstraftaten werden besonders sensibel verfolgt – leider auch bei falschen Verdächtigungen. Ob aus Rache, Druck oder Missverständnissen: Eine Falschbeschuldigung kann Ihre Existenz bedrohen. Wir kennen die Dynamiken solcher Fälle und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Entlastung ein.
Sexualdelikte gehören zu den heikelsten und folgenschwersten Vorwürfen im Strafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt auf Sexualdelikten vertreten wir Sie bundesweit – kompetent, diskret und mit einer klaren Strategie.
Unsere Kanzlei verteidigt ausschließlich im Strafrecht und genau das macht den Unterschied. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um von Beginn an die richtigen Weichen zu stellen.
Im Sexualstrafrecht braucht es mehr als nur juristisches Wissen: Es geht um Taktik, Timing, psychologisches Fingerspitzengefühl – und oft um eine unsichere Beweislage. Wir übernehmen Ihre Verteidigung mit einem klaren Ziel: das Verfahren zu kontrollieren, Fehler zu vermeiden und Ihre Position zu stärken – bevor andere es tun.
Vom ersten Moment an analysieren wir die rechtliche Lage, holen Akteneinsicht ein und entwickeln eine individuelle Verteidigungslinie. Sie bekommen bei uns keine Standardfloskeln, sondern eine echte Strategie, die auf Ihren Fall passt.
Kompetente Strafverteidigung in Sexualstrafsachen – frühzeitig, effektiv, individuell.
Nach einer Vorladung, Durchsuchung oder Verhaftung zählt jede Minute. In einem vertraulichen Erstgespräch erhalten Sie sofort rechtliche Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt inklusive klarer Anweisung zum weiteren Verhalten und Ablauf des Verfahrens.
Sobald wir die Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft erhalten, prüfen wir detailliert die Beweismittel: Aussagen, digitale Spuren, Gutachten, Chatverläufe – und bewerten die rechtliche Ausgangslage faktenbasiert und taktisch durchdacht.
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf die typischen Fallstricke im Sexualstrafrecht abgestimmt ist – etwa Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Glaubwürdigkeitsgutachten oder Öffentlichkeitsrisiken.
Wir verteidigen Sie mit Entschlossenheit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ob Einstellung, Vermeidung von Untersuchungshaft oder Freispruch – wir entwickeln für Ihren Fall eine realistische und zielgerichtete Strategie.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer diskreten und unverbindlichen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt
Wir verteidigen Sie konsequent, diskret und zielorientiert bei allen Vorwürfen im Sexualstrafrecht – vom ersten Ermittlungsansatz bis zur möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof. Unser Fokus liegt ausschließlich im Strafrecht, mit besonderer Erfahrung in sensiblen Verfahren wie sexueller Nötigung, Missbrauch, Besitz kinderpornografischer Inhalte oder Vergewaltigung.
Als Fachanwälte für Strafrecht entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, die nicht nur juristisch fundiert ist, sondern auch taktisch und menschlich durchdacht. Ab dem ersten Kontakt steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger persönlich zur Seite – zuverlässig, erreichbar und mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Professionelle Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet für uns: Früh eingreifen, strategisch handeln, entschlossen verteidigen.
Der Vorwurf der Vergewaltigung kann lebensverändernd sein. Schon die Aussage einer einzigen Person kann zu einem Strafverfahren führen. Wir verteidigen Sie mit Erfahrung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen – konsequent, diskret und mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu steuern oder zu beenden.
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung betrifft Situationen, in denen sexuelle Handlungen unter Anwendung von Gewalt oder Drohung erzwungen worden sein sollen. Die rechtliche Bewertung hängt oft von der Aussage einer einzigen Person ab. Als erfahrene Strafverteidiger analysieren wir die Beweislage sorgfältig und verteidigen Sie mit Erfahrung und taktischem Gespür.
Ein sexueller Übergriff kann bereits durch unerwünschte körperliche Berührung angenommen werden. Strafverfahren in diesem Bereich sind besonders sensibel. Wir schützen Ihre Rechte, greifen frühzeitig ins Verfahren ein und entwickeln eine Verteidigung, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern löst sofort tiefgreifende Ermittlungen aus – oft begleitet von Durchsuchungen, U-Haft und öffentlichem Druck. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Sexualstrafrecht zur Seite und sorgen für eine sachliche, rechtsstaatliche Verteidigung.
Schon einzelne Dateien auf einem Endgerät können strafrechtlich relevant sein. Ermittlungen wegen Kinderpornografie führen häufig zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme von Geräten. Unsere Strafverteidiger prüfen die rechtliche Einordnung, analysieren digitale Spuren und verteidigen Sie mit technischer und juristischer Expertise.
Auch beim Besitz von Jugendpornografie drohen empfindliche Strafen. Dabei ist oft unklar, ob die Inhalte überhaupt strafbar sind. Wir prüfen die Bildmaterialien mit größter Diskretion, bewerten die rechtliche Relevanz und verteidigen Sie umfassend gegen die Vorwürfe.
Sexuelle Belästigung ist ein weiter Begriff – und gerade deshalb oft Gegenstand voreiliger Strafanzeigen. Wir setzen uns dafür ein, dass zwischen sozial unangemessenem Verhalten und strafbarem Verhalten unterschieden wird. Unser Ziel: Eine sachgerechte und faire Bewertung Ihres Falls.
Exhibitionistische Handlungen führen häufig zu Ermittlungen – auch bei einmaligem Verhalten. Wir prüfen die Voraussetzungen einer Strafbarkeit und vertreten Sie in allen Phasen des Verfahrens. Oft lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret und ohne öffentliche Aufmerksamkeit beenden.
Ein fehlerhaftes Urteil im Sexualstrafrecht kann mit der Revision angegriffen werden. Wir prüfen für Sie, ob Verfahrensfehler oder falsche Beweiswürdigungen vorliegen und übernehmen als Ihr spezialisierter Rechtsanwalt die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof mit fundierter revisionsrechtlicher Expertise.