
Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg? Vielleicht standen plötzlich Polizeibeamte vor Ihrer Tür, haben Ihr Handy oder Ihren Computer beschlagnahmt – oder Sie haben Post mit dem Betreff „Vorladung als Beschuldigter wegen eines Sexualdelikts“ erhalten. Möglicherweise befinden Sie oder ein Verwandter sich sogar bereits in Untersuchungshaft. In dieser Situation ist es entscheidend, kühlen Kopf zu bewahren und sofort einen spezialisierten Strafverteidiger in Hamburg zu kontaktieren. Jede unbedachte Aussage kann Ihr gesamtes Verfahren beeinflussen.
Unsere Kanzlei ist auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und vertritt Mandanten bundesweit – mit besonderer Erfahrung insbesondere in Hamburg und Umgebung. Ob ein Vorwurf der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs, Besitz von Kinderpornografie oder sexuelle Belästigung: Als Fachanwälte für Strafrecht wissen wir, welche typischen Fehler jetzt drohen und wie Sie diese vermeiden.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft Hamburg erhalten? Jetzt gilt: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine vorschnellen Angaben. Schweigen ist Ihr gutes Recht – sprechen sollten Sie erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte und Beratung mit einem spezialisierten Anwalt. Melden Sie sich sofort bei uns, bevor Sie einen Fehler begehen.
In vielen Sexualstrafverfahren gibt es kaum objektive Beweise – oft entscheidet allein die Aussage einer Person. Wir analysieren Aussagen kritisch, erkennen suggestive Fragetechniken, Erinnerungslücken oder psychologische Auffälligkeiten. Mit fundierter Kenntnis der Aussagepsychologie schaffen wir die Grundlage für eine starke Verteidigung.
Falschbeschuldigungen kommen im Sexualstrafrecht häufiger vor, als viele glauben – sei es aus Rache, unter Druck oder durch Missverständnisse. Solche Vorwürfe bedrohen Ihre Freiheit und Existenz. Wir wissen, wie diese Konstellationen entstehen und setzen unsere Erfahrung entschlossen ein, um Ihre Unschuld herauszuarbeiten.

Vorwürfe wegen Sexualdelikten zählen zu den schwersten Belastungen im Strafrecht – mit gravierenden Folgen für Freiheit, Beruf und Ruf. Als Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite – professionell, diskret und mit klarer Verteidigungsstrategie.
Unsere Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf das Strafrecht. Diese Spezialisierung ist Ihr Vorteil: Wir wissen, worauf es ankommt, und stellen von Anfang an die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung.
Ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht ist hochsensibel und mit massiven Folgen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft verbunden. In Hamburg werden Sexualdelikte von der Polizei Hamburg und der Staatsanwaltschaft Hamburg mit besonderer Intensität verfolgt. Deshalb gilt: Je früher Sie einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg einschalten, desto besser können wir Ihr Verfahren steuern und eingreifen, bevor es zu spät ist.
Wir begleiten Sie vom ersten Ermittlungsansatz bis zur Revision vor dem Bundesgerichtshof – konsequent, diskret und zielgerichtet. Unsere Strafverteidiger entwickeln für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch taktisch klug und psychologisch durchdacht ist.
Frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren – wir stellen von Beginn an die richtigen Weichen.
Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht.
Langjährige Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verteidigungen in Hamburg und bundesweit.
Klare Ziele: Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder eine diskrete Lösung ohne öffentliche Belastung.
Transparente Kosten: Fair, nachvollziehbar und ohne versteckte Gebühren.
Strafverteidigung in Sexualsachen braucht frühzeitiges Handeln, klare Strategien und individuelle Lösungen.

Nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Festnahme ist sofortiges Handeln entscheidend. In einem vertraulichen Erstgespräch erhalten Sie direkt eine rechtliche Einschätzung und konkrete Verhaltenshinweise von einem spezialisierten Anwalt, damit Sie keine Fehler machen und das Verfahren von Beginn an in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
Sobald wir die Ermittlungsakte erhalten, prüfen wir sorgfältig alle Beweismittel: Zeugenaussagen, digitale Daten, Gutachten oder Chatprotokolle. Auf dieser Grundlage bewerten wir Ihre Ausgangslage sachlich und entwickeln die passenden Verteidigungsansätze.


Jeder Fall im Sexualstrafrecht hat seine eigenen Risiken und Chancen – sei es Aussage gegen Aussage, Glaubwürdigkeitsgutachten oder mediale Aufmerksamkeit. Wir entwickeln für Sie eine passgenaue Strategie, die juristisch fundiert und taktisch klug auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Mit Nachdruck vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Unser Ziel: Eine Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Untersuchungshaft oder ein Freispruch. Dabei gehen wir realistisch, entschlossen und strategisch vor.

Nutzen Sie die Chance auf eine diskrete und unverbindliche Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht.
Mit Fachwissen und Leidenschaft vertreten wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsansatz bis hin zu einer möglichen Revision vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Spezialisierung im Sexualstrafrecht und unserer umfassenden Erfahrung in sensiblen Strafverfahren.
Ab dem ersten Moment steht Ihnen ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg als direkter Ansprechpartner zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Dieses persönliche Vorgehen stellt sicher, dass Sie eine erstklassige und taktisch durchdachte Strafverteidigung vor allen Hamburger Gerichten erhalten.
Wir verteidigen aber nicht nur vor dem Landgericht Hamburg, sondern auch vor allen Amtsgerichten des Bezirkes. Zum Bezirk des Landgerichts Hamburg gehören folgende Amtsgerichte, vor denen wir regelmäßig im Sexualstrafrecht verteidigen:
Haben Sie Post von der Polizei Hamburg, der Staatsanwaltschaft Hamburg oder einem Hamburger Gericht wegen eines Sexualdeliktes erhalten? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und uns für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Als spezialisierte Anwälte im Sexualstrafrecht besprechen wir mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie und begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen des Strafverfahrens.
Der Vorwurf einer Vergewaltigung zählt zu den schwersten Anschuldigungen im Strafrecht und kann Ihr Leben dauerhaft verändern. Bereits die Aussage einer einzelnen Person reicht häufig aus, um ein Verfahren in Gang zu setzen. Wir verteidigen Sie mit langjähriger Erfahrung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Bei einer sexuellen Nötigung geht es um den Vorwurf, sexuelle Handlungen durch Gewalt oder Drohung erzwungen zu haben. Häufig stützt sich die Anklage allein auf die Aussage einer angeblichen Geschädigten. Als spezialisierte Strafverteidiger prüfen wir die Beweise sorgfältig, legen Widersprüche offen und entwickeln eine durchdachte Verteidigungsstrategie.
Ein sexueller Übergriff wird bereits dann angenommen, wenn eine körperliche Berührung als sexuell bestimmt und unerwünscht bewertet wird. Solche Verfahren sind hochsensibel und oft von Unsicherheiten geprägt. Wir wahren Ihre Rechte, greifen von Beginn an in das Verfahren ein und richten die Verteidigung gezielt auf Ihre individuelle Lage aus.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern zieht sofort intensive Ermittlungen nach sich – oftmals mit Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und erheblichem gesellschaftlichem Druck. In dieser Ausnahmesituation stehen wir Ihnen mit unserer Spezialisierung im Sexualstrafrecht entschlossen zur Seite.
Schon wenige Dateien auf einem Computer oder Smartphone können ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie auslösen. Solche Ermittlungen gehen fast immer mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von IT-Geräten einher. Unsere Anwälte prüfen die rechtliche Bewertung, analysieren die digitalen Spuren und setzen technische wie juristische Expertise für Ihre Verteidigung ein.
Auch beim Besitz von Jugendpornografie drohen erhebliche Strafen, selbst wenn unklar ist, ob die Inhalte überhaupt strafrechtlich relevant sind. Wir untersuchen das Material, klären die rechtliche Einordnung und vertreten Sie entschlossen gegen die erhobenen Vorwürfe. Häufig kann so eine Einstellung erreicht werden.
Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist weit gefasst und daher besonders anfällig für vorschnelle Anzeigen. In unserer Kanzlei kämpfen wir dafür, dass klar zwischen sozial unangemessenem Verhalten und strafbarer Handlung unterschieden wird. Unser Anspruch ist es, eine sachgerechte Beurteilung Ihres Falls zu erreichen.
Schon einmalige exhibitionistische Handlungen können Ermittlungen auslösen. Wir überprüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen einer Strafbarkeit tatsächlich gegeben sind, und vertreten Sie in jeder Phase des Verfahrens. Häufig lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden – ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
Ein Urteil im Sexualstrafrecht ist nicht endgültig: Mit einer Revision lassen sich Rechts- oder Verfahrensfehler angreifen. Wir prüfen Ihr Urteil sorgfältig, decken mögliche Fehler bei Beweiswürdigung oder Prozessführung auf und übernehmen als spezialisierte Verteidiger die Revision vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof.