Warum Sie sich im Sexualstrafrecht immer an Experten wenden sollten
Eine Berufung im Sexualstrafrecht ist die Möglichkeit einer erneuten Überprüfung – sie ist eine hochkomplexe, zweite Chance, die über Ihre Zukunft entscheidet. Es geht um Ihre Freiheit, Ihre berufliche und persönliche Existenz, Ihren Ruf. Gerade bei Vorwürfen wie sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexueller Belästigung (§ 184i StGB) steht für die Betroffenen alles auf dem Spiel.
Das Sexualstrafrecht zählt zu den schwierigsten und sensibelsten Bereichen des gesamten Strafrechts. Verfahren sind oft von emotional aufgeladenen Aussagen, aussagepsychologischen Gutachten, Falschbeschuldigungen und lückenhafter Beweisführung geprägt. Fehler in der Beweiswürdigung oder eine voreingenommene Bewertung durch das Gericht kommen häufiger vor, als man denkt und können zu einer ungerechten Verurteilung führen.
Hier reicht es nicht aus, „irgendeinen“ Strafverteidiger zu haben. Sie brauchen einen Verteidiger oder eine Verteidigerin, die sich im Sexualstrafrecht spezialisiert hat, die die Dynamik solcher Verfahren kennt, die weiß, wie man Gutachten erschüttert, Zeugen präzise befragt und das Gericht juristisch wie taktisch überzeugt. Auch das Berufungsverfahren verlangt tiefes Fachwissen: Wann lohnt sich eine erneute Beweisaufnahme? Welche strategischen Weichen müssen frühzeitig gestellt werden? Welche Risiken bestehen, und wie können sie abgesichert werden? Vor allem stellt sich häufig die Fragen: Welche Fragen wurden den Zeugen noch nicht gestellt und welche Themen sollten noch einmal vertieft werden?
Wir – Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult und Rechtsanwältin Alina Niedergassel – sind Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht. Wir kennen die Fallstricke der Berufung im Sexualstrafrecht aus einer Vielzahl von erfolgreichen Verfahren genau. Wir analysieren mit Ihnen das erstinstanzliche Urteil, prüfen sorgfältig Erfolgsaussichten und Risiken einer Berufung und vertreten Sie bundesweit vor allen Landgerichten.
Wenn Sie nach dem Urteil unsicher sind, ob eine Berufung in Ihrem Fall wirklich der richtige Weg ist, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Wir analysieren das Urteil sorgfältig, prüfen die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten und geben Ihnen eine klare, fachlich fundierte Einschätzung, ob eine Berufung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Sexualstrafrecht und unserer Spezialisierung auf genau solche Verfahren. Sie wissen danach genau, wo Sie stehen – und können eine informierte Entscheidung treffen.