Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Consultatio Strafverteidiger – Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Die Gründung unserer spezialisierten Kanzlei für Strafrecht und Sexualstrafrecht basiert auf einem klaren Anspruch: Wir wollen Mandanten in einem der sensibelsten und folgenreichsten Bereiche des Strafrechts mit höchster juristischer Kompetenz und persönlichem Einsatz zur Seite stehen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult sowie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alina Niedergassel haben früh erkannt, dass Verfahren wegen Sexualdelikten eine besondere Herangehensweise erfordern – fachlich wie menschlich. Standardlösungen oder Verteidigung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Unsere Spezialisierung auf Sexualstrafverfahren ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrung und konsequenter Ausrichtung auf genau diesen sensiblen Rechtsbereich. Bei uns betreut Sie stets ein erfahrener Rechtsanwalt persönlich – vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens. Anders als in vielen Kanzleien arbeiten bei uns keine Studenten oder juristischen Hilfskräfte im Hintergrund. Jeder Fall wird ausschließlich durch uns als erfahrene Fachanwälte bearbeitet – mit absoluter Diskretion, Sorgfalt und Engagement.

„Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ist für Betroffene existenzbedrohend. Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern oft um Beruf, Familie und die Zukunft. Deswegen kämpfen wir mit aller Konsequenz.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Verteidigung, die den Unterschied macht

Im Sexualstrafrecht entscheidet die richtige Strategie oft über die Zukunft eines Menschen. Wir setzen alles daran, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – möglichst ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Unsere Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung kann das Strafverfahren erheblich beeinflussen und oft entscheidend abkürzen.

Unsere Mandanten schätzen nicht nur unsere juristische Expertise, sondern auch unser konsequentes Vorgehen und unsere transparente Kommunikation. Viele Verfahren konnten wir durch gezielte Maßnahmen zur Einstellung bringen – bevor überhaupt Anklage erhoben wurde. Dies bedeutet nicht nur einen schnellen Verfahrensabschluss, sondern oft auch die Vermeidung erheblicher finanzieller und emotionaler Belastungen.

Sexualstrafrecht ist unser Fachgebiet – Bundesweit und in allen Instanzen

Unsere Kanzlei verteidigt ausschließlich im Strafrecht und hat sich im Besonderen auf Sexualdelikte spezialisiert. Dazu zählen unter anderem der Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung, Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, sexueller Missbrauch sowie exhibitionistische Handlungen. Ganz gleich, ob Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft – wir stehen an Ihrer Seite.

Mit Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult steht Ihnen zudem ein bundesweit anerkannter Experte im Revisionsrecht zur Verfügung, falls es nach einer Verurteilung darum geht, gegen das Urteil mittels Revision vorzugehen. Wir übernehmen Verfahren in ganz Deutschland und verteidigen Sie mit Nachdruck – unabhängig vom Wohnort.

„Das Sexualstrafrecht erfordert absolute Spezialisierung und kompromisslose Verteidigung. Hier geht es um alles – und genau deshalb geben wir auch alles.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Unsere Zusage: Diskret. Engagiert. Effektiv.

Wir wissen: Der Vorwurf einer Sexualstraftat trifft die Betroffenen hart. Gerade weil viele Verfahren allein auf einer Aussage beruhen, ist eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst, hören zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – individuell, menschlich und mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.

Sie sind bei uns nicht nur „ein Fall von vielen“. Und wir kämpfen mit aller juristischen und persönlichen Energie dafür, dass aus einem Verdacht kein Urteil wird.

Kostenfreies Erstgespräch – Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie eine Vorladung, eine Durchsuchung oder gar einen Haftbefehl im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt erhalten haben, ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend. Rufen Sie uns an oder buchen Sie ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Strafverteidiger. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen konkrete Wege der Verteidigung auf. Viele Mandanten berichten, dass sie schon nach dem ersten Gespräch wussten: Hier bin ich in den richtigen Händen.

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