Hausdurchsuchung im Sexualstrafrecht – was tun?
Wenn plötzlich die Polizei oder Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen einer Sexualstraftat vor der Tür stehen, geht es oft um den Verdacht einer schweren Straftat, etwa sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte. Daher ist es nicht verwunderlich, dass im Bereich des Sexualstrafrechts der Schock meist besonders groß ist.
Es geht nicht nur um das Durchsuchen Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Arbeitsplatzes. Es geht um den Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben – ein Verdacht, der allein schon existenzielle Folgen haben kann: Beruflich, privat und sozial. In dieser Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Aussagen zu machen.
Gerade in solchen Momenten, in denen staatliche Maßnahmen tief in Ihre Privatsphäre eingreifen, ist es entscheidend zu wissen, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich jetzt richtig verhalten. Als spezialisierte Anwälte im Sexualstrafrecht und Fachanwälte im Strafrecht stehen wir Ihnen in dieser Ausnahmesituation zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte im gesamten Verfahren konsequent gewahrt bleiben.




