Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat bedeutet für Betroffene in aller Regel eine extreme Ausnahmesituation – emotional, sozial und rechtlich. Gerade in diesen Fällen ist es entscheidend, von Beginn an auf die Unterstützung einer Kanzlei zu setzen, die ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert ist und besondere Erfahrung im Sexualstrafrecht mitbringt.

Wir – Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult und Rechtsanwältin Alina Niedergassel – sind beide Fachanwälte für Strafrecht. Seit Jahren verteidigen wir bundesweit Mandanten, die mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert sind. Unsere Spezialisierung und Erfahrung in diesem sensiblen Bereich des Strafrechts sind Ihr entscheidender Vorteil.

Auf einen Blick

Wer sich dem Vorwurf einer Sexualstraftat gegenübersieht, braucht mehr als nur irgendeinen Strafverteidiger. Sexualstrafverfahren sind rechtlich und psychologisch hochkomplex – oft geht es um Aussage gegen Aussage, um Einschätzungen von Glaubhaftigkeit und um schwerwiegende Konsequenzen für das ganze Leben. In dieser Lage zählt jedes Detail. Wir sind eine auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung, tiefem Fachwissen und klarer Strategie. Als Fachanwälte für Strafrecht wissen wir, worauf es ankommt – und stehen Ihnen bundesweit zur Seite.

Sexualstrafrecht ist kein „Allerwelts-Strafrecht“

Sexualstrafverfahren sind besonders, da es meist nur wenig Beweismittel gibt. Die Verfahren folgen daher oft anderen Regeln als klassische Strafsachen wie Diebstahl oder Körperverletzung. Schon kleine Fehler zu Beginn – etwa eine vorschnelle Aussage bei der Polizei – können schwerwiegende Folgen haben.

Besonders häufig stehen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Raum: Eine Person behauptet, es sei zu einem sexuellen Übergriff gekommen. Der Beschuldigte bestreitet dies. Es gibt keine objektiven Beweismittel wie DNA oder Zeugen. Hier entscheidet das Gericht oft allein auf Basis der Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers.

In diesen Fällen kommt es auf jedes Detail an – und auf die Erfahrung des Verteidigers.

Gut zu Wissen

Viele glauben, dass bei „Aussage gegen Aussage“ automatisch eingestellt wird – das ist ein gefährlicher Irrtum. In Wahrheit kann das Gericht auch ohne weitere objektive Beweise verurteilen, wenn es der Aussage des vermeintlichen Opfers mehr Glauben schenkt. Genau hier setzt eine gute Verteidigung an: Wir analysieren die Aussage inhaltlich und strukturell, decken Widersprüche auf und lenken das Verfahren mit gezielten Argumenten in die richtige Richtung.

Aussagepsychologie: Ein zentrales Thema der Verteidigung

Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage erfolgt häufig durch sogenannte aussagepsychologische Gutachten oder durch die Einschätzung des Gerichts anhand bestimmter psychologischer Kriterien. Diese Kriterien stammen aus der Psychologie und wurden in den letzten Jahrzehnten von der höheren Rechtsprechung, insbesondere dem Bundesgerichtshof, auch auf das Strafverfahren übertragen. Nur ein spezialisierter Strafverteidiger kennt diese Kriterien im Detail und kann bewerten, ob eine Aussage in sich stimmig, detailreich, erlebnisbasiert und belastbar ist – oder ob sie Schwächen aufweist.

Wir arbeiten seit Jahren mit renommierten forensischen Psychologen zusammen, kennen die gängigen Gutachter und wissen, welche Aussagen im Ermittlungsverfahren hinterfragt werden müssen. Wir erkennen suggestive Vernehmungstechniken, Widersprüche und standardisierte Erzählmuster, die auf eine fehlende Eigenwahrnehmung hindeuten können.

„Wenn Aussage gegen Aussage steht, braucht es keinen allgemeinen Anwalt – sondern einen, der sich mit Aussagepsychologie auskennt.“

RECHTSANWALTUND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Frühzeitige Verteidigung entscheidet über den Ausgang

Gerade im Sexualstrafrecht gilt: Wer schweigt, gewinnt Verteidigungsspielraum. Viele unserer Mandanten kontaktieren uns direkt nach einer Vorladung oder einer Hausdurchsuchung – und handeln damit absolut richtig. Denn häufig steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, ob überhaupt Anklage erhoben wird.

Wir prüfen die Ermittlungsakte, analysieren die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zur Hauptverhandlung kommt. Damit können wir eine belastende und öffentliche Gerichtsverhandlung vermeiden.

Warum eine spezialisierte Kanzlei wie unsere den Unterschied macht

Expertise, Erfahrung und Fokussierung auf Sexualstrafrecht

Wir sind keine „Allround“-Kanzlei. Wir verteidigen ausschließlich im Strafrecht – und legen einen besonderen Schwerpunkt auf Sexualstrafverfahren. Das bedeutet:

  • Wir kennen die typischen Fehler der Ermittlungsbehörden in Sexualverfahren.

  • Wir wissen, welche Anträge wann sinnvoll sind – etwa auf Beiziehung eines Gutachters oder auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

  • Wir bereiten unsere Mandanten intensiv auf Aussagen vor – oder raten ihnen bewusst davon ab.

  • Wir haben Erfahrung mit Opferschutzorganisationen, Nebenklagevertretern und Medieninteresse.

Unsere Mandanten wissen: Wir kämpfen mit juristischem Know-how, psychologischem Verständnis und klarem strategischen Denken – und das bundesweit.

„Eine spezialisierte Verteidigung kann das Verfahren oft beenden, bevor es richtig beginnt.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Vertrauen Sie auf echte Spezialisten

Bundesweite Strafverteidigung durch erfahrene Fachanwälte

Wenn gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie diskret, kompetent und auf Augenhöhe. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. So gewinnen Sie Sicherheit – und wir können gemeinsam entscheiden, wie Ihre Verteidigung aussehen soll, um den bestmöglichen Ausgang für Sie garantieren zu können.

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