Rechtsanwalt für Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB)
Wenn Sie mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 5 StGB konfrontiert sind, steht viel auf dem Spiel: Ihre persönliche Freiheit, Ihr Ruf, Ihre berufliche Zukunft. In einer solchen Situation brauchen Sie sofort einen erfahrenen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihre Rechte schützt. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich, und schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu massiven Einschnitten in Ihr Leben führen – unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind.
In unserer spezialisierten Kanzlei für Strafrecht erleben wir immer wieder, dass Mandanten plötzlich aus dem Nichts mit einem solchen Vorwurf konfrontiert werden – oft ohne genau zu wissen, was ihnen konkret vorgeworfen wird oder wie sie sich verhalten sollen. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann hier sofort die richtigen Schritte einleiten. Mit unserer Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht helfen wir Ihnen, die Lage realistisch einzuschätzen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte wirksam zu schützen.
