Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Vorladung wegen Sexualdelikt erhalten? – Sofort zum Fachanwalt

Sie haben eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhalten? Dann ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Ob der Vorwurf sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder der Besitz von kinderpornografischem Material lautet – bereits die Vorladung im Sexualstrafrecht bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Als Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht beraten und verteidigen wir Sie bundesweit – diskret, erfahren und konsequent.

Nehmen Sie solche Vorwürfe sehr ernst – aber machen Sie keine Aussage, bevor ein spezialisierter Strafverteidiger Ihre Akte geprüft hat.

Denn auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind: Allein die Existenz dieser Vorladung bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt, die Polizei handelt dabei lediglich als Ermittlungsorgan. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, belastendes Material zu sammeln – nicht, Sie zu entlasten. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht. Als bundesweit tätige Strafverteidiger stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite.

Auf einen Blick

Machen Sie keine Aussage – weder schriftlich noch mündlich. Gehen Sie nicht zur Polizei, denn bei einer polizeilichen Vorladung besteht keine Pflicht zum Erscheinen. Stattdessen sollten Sie sofort einen Strafverteidiger mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht kontaktieren. Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich beurteilen, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Je früher Sie uns beauftragen, desto höher sind Ihre Chancen, dass das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt wird.

Was bedeutet eine Vorladung im Sexualstrafrecht?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen eines Sexualdelikts erhalten haben, liegt gegen Sie ein Anfangsverdacht vor. Die Polizei will eine Aussage von Ihnen und versucht dadurch den Verdacht gegen Sie zu erhärten. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Polizei mit Ihnen gemeinsam die Vorwürfe entkräften will, das Gegenteil ist der Fall: Für die Polizei sind Sie der Tatverdächtige.

Wir erleben es in der Praxis täglich: Menschen, die sich für unschuldig halten, gehen zur Polizei „um die Sache aufzuklären“ – und bringen sich damit ungewollt in größte Schwierigkeiten. Denn Aussagen ohne Akteneinsicht können falsch verstanden, unvollständig dokumentiert oder gegen Sie ausgelegt werden. Deshalb unser dringender Rat: Schweigen Sie – und überlassen Sie die Kommunikation mit der Polizei einem erfahrenen Strafverteidiger.

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen wegen eines Sexualdelikts erhalten haben, ist es entscheidend, überlegt und strategisch zu handeln. Viele Beschuldigte begehen in dieser Phase schwerwiegende Fehler, die später kaum noch korrigiert werden können. Stattdessen sollten Sie sich an folgende Ratschläge halten:

  1. Keine Aussage – keine Formulare ausfüllen, nichts unterschreiben.
  2. Termin nicht wahrnehmen – lassen Sie den Termin über uns absagen.
  3. Akteneinsicht durch uns als Fachanwälte für Strafrecht beantragen.
  4. Verteidigungsstrategie entwickeln.

Gerade in diesem Bereich gilt: Bereits eine kleine Äußerung oder ein unbedachter Schritt nach Erhalt einer Vorladung kann erhebliche Folgen haben – bis hin zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Deshalb sollten Sie diese Situation niemals allein bewältigen. Sichern Sie sich nach einer Vorladung sofort die Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht. In vielen Fällen kann so auch im Sexualstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden.

Ihre Rechte als Beschuldigter im Sexualstrafrecht

Wer eine Vorladung im Sexualstrafrecht erhält, ist nicht machtlos. Im Gegenteil: Das Gesetz gibt jedem Beschuldigten klare Rechte an die Hand – und gerade in sensiblen Verfahren wegen Sexualdelikten ist es entscheidend, diese Rechte konsequent wahrzunehmen. Viele Mandanten wissen zunächst nicht, dass Schweigen und taktisches Vorgehen oft der wirksamste Schutz gegen voreilige Verurteilungen ist. Wir stehen Ihnen dabei als spezialisierte Strafverteidiger zur Seite.

  • Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben machen – und sollten es auch nicht.
  • Recht auf anwaltlichen Beistand: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten.
  • Akteneinsicht: Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte und analysieren die tatsächlichen Vorwürfe.
  • Taktische Verteidigung: Ob Aussage, Stellungnahme oder Verteidigungsschrift – wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was sinnvoll ist.

Gerade im Sexualstrafrecht gilt: Die Polizei verfügt oft nur über eine Version des Geschehens – meist die der angeblichen „Opferseite“. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre Sicht gehört wird. Doch wir wählen den Zeitpunkt mit Bedacht: Erst wenn wir die Ermittlungsakten vollständig kennen, bringen wir Ihre Version ein – strategisch, präzise und zum richtigen Moment.

Gut zu Wissen

Bei einer polizeilichen Vorladung besteht keine Erscheinungspflicht. Sie dürfen den Termin ohne Angabe von Gründen auslassen – das darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Noch besser: Wir übernehmen die Kommunikation für Sie und sagen den Termin offiziell für Sie ab. So vermeiden Sie Missverständnisse oder Irritationen bei den Behörden. Gleichzeitig können wir dann auch bereits die Akteneinsicht beantragen.

Als erfahrene Verteidiger im Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite. Wir sichern Ihre Rechte – diskret, entschlossen und mit klarer Strategie.

„Wer eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhält, sollte sich auf keine Risiken einlassen. Schweigen Sie und lassen Sie uns für Ihre Rechte kämpfen.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Warum Sie bei Sexualvorwürfen niemals ohne Anwalt zur Polizei gehen sollten

Viele Betroffene denken im ersten Schock nach einer Vorladung wegen eines Sexualdeliktes: „Ich habe doch nichts zu verbergen, ich erkläre das einfach schnell.“ Doch genau dieser Schritt ist einer der häufigsten und schwerwiegendsten Fehler im Sexualstrafrecht. Wer unvorbereitet zur Polizei geht, begibt sich in eine Situation, die kaum zu kontrollieren ist.

Denn die Realität sieht so aus:

  • Die Polizei hält Sie bereits für den Täter. Schon die Vorladung zeigt, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht. Sie sind nicht zum Gespräch geladen, sondern als Beschuldigter im Visier.

  • Sie sitzen erfahrenen Vernehmungsbeamten gegenüber. Diese kennen alle Techniken, um Sie aus der Reserve zu locken und Ihre Aussagen gezielt zu hinterfragen.

  • Ihre Aussagen werden aktenkundig – oft missverständlich oder unvollständig. Ein falsches Wort, eine unglückliche Formulierung oder ein Detail, das Sie selbst für unwichtig halten, kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden.

  • Eine Aussage ohne vollständige Aktenkenntnis ist immer ein Risiko. Sie wissen nicht, welche Beweise bereits vorliegen oder welche weiteren Vorwürfe die Akte enthält.

Gerade im Sexualstrafrecht sehen wir es in der Praxis regelmäßig: Im Schreiben der Polizei taucht oft nur ein vermeintlich „leichter“ Vorwurf wie sexuelle Belästigung auf – doch in der Ermittlungsakte finden sich plötzlich Hinweise auf weitaus schwerwiegendere Delikte wie sexueller Missbrauch oder gar Vergewaltigung. Wer ohne Anwalt aussagt, läuft Gefahr, sich unwissentlich in eine noch belastendere Lage zu bringen.

Darum unser klarer Rat: Gehen Sie niemals ohne spezialisierten Strafverteidiger zur Polizei. Nur nach Akteneinsicht und mit einer sorgfältig geplanten Strategie können wir entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, oder ob konsequentes Schweigen die bessere Verteidigung darstellt.

Verteidigung im Sexualstrafrecht – mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft

Eine Vorladung im Sexualstrafrecht ist für Betroffene eine extreme Belastung. Schon der bloße Vorwurf – unabhängig davon, ob er berechtigt ist oder nicht – kann das gesamte Leben erschüttern: Der Arbeitsplatz gerät in Gefahr, Beziehungen werden belastet und das gesellschaftliche Ansehen leidet oft sofort. In dieser Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und von Beginn an die richtige Verteidigungsstrategie einzuleiten.

Sexualstrafverfahren sind besonders sensibel. Sie verlangen nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch strategisches Feingefühl. Häufig stehen Aussage gegen Aussage, Glaubwürdigkeitsgutachten oder psychologische Aspekte im Mittelpunkt. Hier kommt es darauf an, jede Nuance in den Ermittlungsakten zu erkennen und konsequent für die Verteidigung zu nutzen.

Unser Ziel ist stets klar definiert: Eine möglichst frühzeitige Einstellung des Verfahrens. Je früher wir eingreifen, desto größer ist die Chance, dass es gar nicht erst zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft oder sogar einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt – und damit die Belastung, die Öffentlichkeit und mögliche mediale Aufmerksamkeit minimiert werden.

Sollte sich ein Prozess dennoch nicht vermeiden lassen, bereiten wir Ihre Verteidigung umfassend und kompromisslos vor. Dabei setzen wir auf eine klare Linie, juristische Präzision und echten Einsatz für Ihre Rechte. Mit unserer Spezialisierung auf Sexualstrafrecht und langjähriger Erfahrung als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir entschlossen an Ihrer Seite – mit Fingerspitzengefühl, aber auch mit der nötigen Durchsetzungskraft vor Gericht.

Unverbindliches Erstgespräch bei einer Vorladung wegen eines Sexualdeliktes

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir:

  • Worum geht es genau?
  • Was sollten Sie jetzt tun – und was auf keinen Fall?
  • Wie kann eine zielführende Verteidigung aussehen?

Senden Sie uns Ihre Vorladung gerne vorab per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen – absolut vertraulich.

Häufige Fragen und Antworten

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sie dürfen den Termin ignorieren oder von uns absagen lassen – ohne Nachteile.

Nein, auch hiervon raten wir Ihnen dringend ab. Jegliche Angaben zur Sache sollten unterbleiben, solange Sie die Ermittlungsakte nicht kennen. Falsche oder unbedachte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

Ein Anfangsverdacht genügt, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Er basiert oft nur auf einer Aussage – ohne objektive Beweise. Dennoch kann er weitreichende Folgen haben.

Schweigen kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Es ist Ihr gutes Recht und schützt Sie. So kann vermieden werden, dass Sie sich versehentlich oder unbedacht selbst einem weiteren Verdacht aussetzen. Lassen Sie stattdessen von uns Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Anschließend können wir auf dieser Basis entscheiden, ob Sie sich zu den Vorwürfen äußern oder nicht.

Sofort wenn Sie eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat erhalten haben. Bereits ab dem ersten Schreiben der Polizei sollte am besten ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet werden, um frühzeitig Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen.

Die Kosten nach einer Vorladung wegen eines Sexualdeliktes hängen vom Aufwand und der Komplexität des Falls ab. Das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei – danach analysieren wir Ihren individuellen Verteidigungsbedarf und informieren Sie transparent über alle weiteren Kosten, sodass Sie genau wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

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