Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation spricht man, wenn die belastende Aussage eines angeblichen Opfers im Strafverfahren das einzige Beweismittel ist und keine objektiven und unabhängige Beweise wie Spuren, Zeugen oder Aufzeichnungen vorliegen. In solchen Fällen steht also lediglich die Darstellung der einen Person gegen diejenige des Beschuldigten. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Für Betroffene bedeutet das eine besonders schwierige Situation, weil bereits kleine Details der Aussage über die Glaubhaftigkeit und damit über Schuld oder Freispruch entscheiden können.
Wenn keine weiteren Beweise vorliegen, kommt es auf jede Nuance der Aussage an und insbesondere auf die richtige Verteidigungsstrategie. In solchen Konstellationen analysieren wir die belastende Aussage besonders sorgfältig: Gibt es Hinweise darauf, dass die Aussage konstruiert oder bewusst manipulativ ist? Lassen sich psychische Auffälligkeiten oder Vorerkrankungen der Belastungszeugin feststellen, die die Aussage beeinflusst haben könnten? Wir prüfen außerdem, ob es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorwürfe gegen Dritte gab, die sich später nicht bestätigt haben und ob es innerhalb der Aussage selbst zu Widersprüchen, nachträglichen Änderungen oder Erinnerungslücken gekommen ist.
Auf Basis dieser Analyse fordern wir in vielen Fällen ein aussagepsychologisches Gegengutachten an oder stellen gezielte Beweisanträge, um die Glaubhaftigkeit der Aussage umfassend zu hinterfragen. Unser Ziel ist dabei immer dasselbe: Ein faires Verfahren und der Schutz unserer Mandantinnen und Mandanten vor einer ungerechtfertigten Verurteilung.
