Rechtsanwalt für Sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine der schwerwiegendsten denkbaren Anschuldigungen im deutschen Strafrecht dar. Selbst wenn noch kein Urteil gesprochen wurde, hat ein solches Ermittlungsverfahren oft dramatische Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. In dieser Situation brauchen Sie sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der Ihre Rechte schützt. Plötzlich stehen Sie im Zentrum einer strafrechtlichen Ermittlung, die nicht nur Ihre Freiheit, sondern auch Ihre soziale Existenz gefährden kann.
Viele unserer Mandanten berichten, dass sich mit dem ersten Brief von der Polizei alles verändert hat: Das Vertrauen in das Rechtssystem wird erschüttert, Freunde und Kollegen, die vom Vorwurf erfahren haben, reagieren zurückhaltend oder distanziert und selbst die eigene Familie ist verunsichert. Selbst wenn Sie völlig unschuldig sind, geraten Sie in die Defensive und haben das Gefühl beweisen zu müssen, dass Sie nicht gegen den Willen einer anderen Person gehandelt haben. Der bloße Verdacht genügt häufig, um Ihre gesamte Lebensplanung ins Wanken zu bringen. Genau hier setzt ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht an, der Ihre Position von Anfang an stärkt.
Wir können Ihnen sagen: Sie sind nicht allein. Wir haben als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht bundesweit zahlreiche Mandanten vertreten, denen ein sexueller Übergriff vorgeworfen wurde. In vielen Fällen konnten wir durch frühzeitige Intervention eine Anklage abwenden oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen. In anderen Fällen konnten wir einen Freispruch erzielen oder zumindest eine erhebliche Strafmilderung erwirken.
Unsere Botschaft an Sie: Auch wenn der Vorwurf schwer wiegt, haben Sie Rechte – und wir kämpfen dafür, dass diese Rechte gewahrt bleiben.
