Rechtsanwalt für Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB kommt für viele Betroffene unerwartet und bedeutet einen tiefen Einschnitt in das persönliche und berufliche Leben. Ob durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder sogar Untersuchungshaft – die Einleitung eines solchen Verfahrens stellt eine erhebliche Belastung dar. In dieser Situation brauchen Sie sofort einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Rechte wahrt. Die Ungewissheit über den weiteren Verlauf, mögliche Sanktionen und die öffentliche Wahrnehmung führen bei vielen Mandanten zu nachvollziehbaren Sorgen und Unsicherheiten.
Doch so belastend dieser Moment ist – er ist nicht das Ende. Es ist der Beginn eines juristischen Weges, den Sie nicht allein gehen sollten. Gerade jetzt braucht es einen Anwalt an Ihrer Seite, der kühlen Kopf bewahrt, der Ihre Rechte kennt – und verteidigt. Wir sind eine auf Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei und vertreten bundesweit Personen als Strafverteidiger, die mit diesem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert sind. Mit juristischem Sachverstand, strategischer Erfahrung – und einem klaren Ziel: Ihre Freiheit zu sichern.
