Anwalt für Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Der Vorwurf des Besitzes von Jugendpornografie (§ 184c StGB) stellt für die Beschuldigten meist eine schockierende und belastende Situation dar. Nicht selten trifft es Personen ohne strafrechtliche Vorerfahrungen – zum Beispiel durch das versehentliche Herunterladen, das Erhalten von Dateien über Messenger oder durch unklare Altersangaben in digitalen Inhalten.
Gerade weil die Grenze zwischen strafbarem Besitz und erlaubten Inhalten bei Jugendlichen (also 14–17 Jahre alten Personen) juristisch komplex ist, ist eine spezialisierte strafrechtliche Verteidigung entscheidend. Als Fachanwälte für Strafrecht mit Fokus auf Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite – diskret, kompetent und engagiert.
