Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung – Ihr erster Schritt zur effektiven Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Sexualstrafrecht bringt nicht nur erhebliche rechtliche, sondern auch persönliche Belastungen mit sich. Umso wichtiger ist es, frühzeitig kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Seite können Sie schnell und unkompliziert ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer erfahrenen Strafverteidiger buchen.

In einem vertraulichen Gespräch klären wir gemeinsam, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Rechte Sie haben und wie eine sinnvolle Verteidigungsstrategie aussehen kann – individuell, diskret und auf Augenhöhe. Ganz gleich, ob es um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs, Besitz von Kinderpornografie, Vergewaltigung oder ein anderes Sexualdelikt geht – wir stehen Ihnen mit unserer Spezialisierung zur Seite.

Buchen Sie jetzt Ihren Termin – in nur wenigen Schritten, direkt über unser sicheres Buchungstool.

Hinweis für bestehende Mandanten

Sie sind bereits Mandant bei uns? Dann wenden Sie sich für Rückfragen oder Beratungsbedarf bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an uns. So stellen wir sicher, dass Sie schnellstmöglich den direkten Kontakt zu Ihrem vertrauten Ansprechpartner erhalten – ganz ohne Wartezeit im Buchungstool. Nutzen Sie dafür einfach die Kontaktdaten auf unserer Kontaktseite.

Wann ist eine Erstberatung im Sexualstrafrecht sinnvoll?

Unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation in Ruhe mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu besprechen – vertraulich, diskret und auf Augenhöhe. Ziel des Gesprächs ist es, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu geben und die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen gemeinsam zu planen. Besonders im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts ist frühzeitiger anwaltlicher Beistand entscheidend.

Eine Erstberatung ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts einer Sexualstraftat erhalten haben

  • Bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat

  • Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt wurde

  • Ein Angehöriger oder Bekannter in Untersuchungshaft sitzt

  • Sie bereits verurteilt wurden und über Berufung oder Revision nachdenken

  • Sie einen Gnadenantrag oder Vollstreckungsaufschub in Betracht ziehen

Auch wenn Sie sich unsicher sind, was genau Ihnen vorgeworfen wird oder wie Sie sich verhalten sollen – melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie ehrlich, individuell und ohne Kostenrisiko, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Ablauf und Inhalt der Erstberatung im Sexualstrafrecht

Unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre strafrechtlichen Fragen offen und vertraulich mit einem unserer erfahrenen Verteidiger im Sexualstrafrecht zu besprechen. Dabei ist es unser Ziel, dass Sie von Anfang an eine klare Orientierung erhalten und wissen, was auf Sie zukommen kann – und was Sie tun sollten.

Wir geben Ihnen eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation. Dabei sagen wir Ihnen ehrlich, ob es sinnvoll ist, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen – oder ob in Ihrem Fall möglicherweise (noch) kein akuter Handlungsbedarf besteht. Offenheit und Fairness stehen für uns an erster Stelle. Das gesamte Gespräch fällt bereits unter die anwaltliche Schweigepflicht, sodass Sie offen mit uns alle Ihre Fragen besprechen können.

Das Erstgespräch dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen. Gerade im Sexualstrafrecht ist das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt von besonderem Vertrauen geprägt. Sie erhalten einen ersten Eindruck von unserer Arbeitsweise – ganz ohne Verpflichtung.

Egal, ob Sie sich im Anschluss für eine Zusammenarbeit entscheiden oder nicht: Das Erstgespräch bleibt für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Vertraulichkeit hat höchste Priorität

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ist oft mit Scham, Angst und sozialem Druck verbunden. Deshalb behandeln wir jede Anfrage absolut diskret und vertraulich – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens. Dies gebietet bereits die anwaltliche Schweigepflicht. Keine Vorverurteilung, keine Weitergabe von Informationen – nur professionelle, verschlossene Beratung. Bei uns sind Sie in sicheren Händen.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Spezialisiert auf Sexualstrafrecht

  • Erfahrene Fachanwälte für Strafrecht

  • Diskret und professionell

  • Offene und ehrliche Ersteinschätzung

  • Schnelle und individuelle Terminvergabe

Keinen passenden Termin gefunden? Wir helfen weiter!

Falls Sie im Buchungstool keinen passenden Termin finden, kontaktieren Sie uns einfach direkt – telefonisch oder per E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Sie und finden gemeinsam einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.
Uns ist wichtig, dass Sie sich gut betreut, verstanden und nicht unter Druck gesetzt fühlen – gerade bei sensiblen Vorwürfen im Sexualstrafrecht.

„Im Sexualstrafrecht gibt es oft nur eine Chance, die Weichen richtig zu stellen – am besten sofort.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult

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