Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Ablauf eines Strafverfahrens im Sexualstrafrecht

Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen einer Sexualstraftat ist ein schwerer Einschnitt in Ihr Leben. Plötzlich steht Ihre persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel und Sie benötigen einen Anwalt für Sexualstrafrecht. Ihre Freiheit, Ihre Zukunft, Ihr Ruf – alles scheint bedroht. Gerade im Sexualstrafrecht wiegt bereits der bloße Verdacht schwer, oft genügt eine Aussage, um ein Verfahren in Gang zu setzen. Die Angst vor sozialer Ächtung und beruflichen Konsequenzen ist groß, auch wenn Sie völlig zu Unrecht beschuldigt werden.

In dieser belastenden Situation brauchen Sie spezialisierte Strafverteidiger an Ihrer Seite – erfahren, diskret, entschlossen. Als Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht wissen wir, worauf es jetzt ankommt: Schutz Ihrer Rechte, konsequente Verteidigung und ein klares strategisches Vorgehen. Wir begleiten Sie mit Sachverstand und Ruhe durch jedes Stadium des Strafverfahrens, vom ersten Schock bis zum Abschluss des Verfahrens.

Der Ablauf eines Strafverfahrens im Sexualstrafrecht – kompakt erklärt

Ein Verfahren wegen Sexualdelikten beginnt häufig überraschend – mit einer polizeilichen Vorladung, einem Anhörungsbogen oder gar einer Hausdurchsuchung. Dahinter steht in der Regel bereits ein Anfangsverdacht. Der Ablauf folgt festen Regeln:

  • Ermittlungsverfahren
  • (Mögliche) Einstellung
  • Strafbefehl oder Anklage
  • Hauptverhandlung
  • Urteil und ggf. Rechtsmittel

Gerade im Sexualstrafrecht ist es entscheidend, sofort richtig zu reagieren. Schon der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden kann maßgeblich den weiteren Verlauf des Strafverfahrens bestimmen. Ein unbedachtes Gespräch mit der Polizei oder eine schriftliche Stellungnahme ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt kann Ihre Verteidigung dauerhaft schwächen und unter Umständen zu irreversiblen Nachteilen führen.

Hinzu kommt: Sexualstrafverfahren sind oft geprägt von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Bereits kleine Formulierungen in einer frühen Vernehmung können Jahre später im Gerichtssaal entscheidend sein. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass Sie keine Angaben machen, bevor Sie mit einem spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht gesprochen haben.

Das Ermittlungsverfahren – Der erste Schritt

Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise sammeln. Gerade im Sexualstrafrecht ist das Ermittlungsverfahren häufig von reinen Aussagen ohne objektive Beweise geprägt. Es geht in vielen Fällen um Aussage-gegen-Aussage-Situationen und gerade deshalb ist Ihre Verteidigung von Beginn an entscheidend. Im Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob aus einem Anfangsverdacht ein hinreichender Tatverdacht wird, also ob es zur Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird. Gerade im Sexualstrafrecht ist diese Phase besonders heikel. Häufig liegt dem Verfahren ausschließlich die Aussage eines vermeintlichen Opfers zugrunde – objektive Beweismittel wie Videoaufnahmen, DNA-Spuren oder Zeugen gibt es meist nicht. Auch wenn es nur um Aussage gegen Aussage geht, wird schon zu diesem frühen Zeitpunkt massiv in Ihre Rechte eingegriffen: Hausdurchsuchungen, DNA-Abnahmen oder Beschlagnahmen sind leider keine Seltenheit.

Unser Rat: Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit uns gesprochen haben.

Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, analysieren den Vorwurf und erarbeiten mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen ist es bereits in dieser Phase möglich, das Verfahren zur Einstellung zu bringen bevor es überhaupt zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

„Unsere Erfahrung zeigt: Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer sind die Chancen auf eine diskrete Einstellung des Verfahrens.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Ihre Rechte – unsere Aufgabe

Viele Mandanten wollen die Sache bei der Polizei zunächst „erklären“ oder „gerade rücken“. Doch was gut gemeint ist, kann katastrophale Folgen haben: Eine unbedachte Aussage – womöglich unter Stress oder ohne vollständige Akteneinsicht – kann das gesamte Verfahren prägen. Denn Ihre Worte landen in der Ermittlungsakte und werden später vor Gericht gegen Sie verwendet.

Wir beantragen sofort Akteneinsicht, prüfen die Beweislage genau und besprechen dann mit Ihnen, wie die Verteidigung aussehen kann. Oft zeigt sich bereits hier:

  • Der Vorwurf ist vage, widersprüchlich oder nicht belegbar.
  • Die Aussagen sind emotional gefärbt oder nachträglich konstruiert.
  • Es existieren entlastende Umstände oder Zeugen, die bisher nicht gehört wurden.

Mit diesem Wissen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Unser oberstes Ziel ist es, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – bevor es überhaupt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Gut zu wissen

Wenn Sie mit einer polizeilichen Vorladung, einem Anhörungsbogen oder sogar einer Durchsuchung konfrontiert werden, ist die Situation bereits ernst. Denn dies ist der Beginn eines Ermittlungsverfahrens mit potenziell gravierenden Konsequenzen: Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Spannungen, Rufschädigung, psychischer Druck und nicht selten die Angst vor einer Freiheitsstrafe.

Deshalb unser klarer Rat: Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, müssen Sie zu dieser nicht erscheinen, wir sagen den Termin gerne für Sie ab.

Einstellung des Verfahrens – ohne Hauptverhandlung

Unser oberstes Ziel ist es, eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden. Gerade im Sexualstrafrecht ist eine öffentliche Hauptverhandlung doppelt belastend. Daher setzen wir von Anfang an auf das Ziel, das Verfahren bereits vorher eingestellt zu bekommen. Wenn möglich, setzen wir uns für eine Einstellung des Verfahrens ein – entweder mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder beispielsweise gegen Auflagen (§ 153a StPO).

Gerade im Sexualstrafrecht ist eine Verfahrenseinstellung auch emotional von großer Bedeutung. Denn eine Einstellung bedeutet nicht nur ein sauberes Führungszeugnis, sondern auch: Sie gelten weiterhin als unschuldig. Zugleich bleibt Ihnen die öffentliche Auseinandersetzung vor Gericht erspart – inklusive der oft belastenden Verhandlungssituation. Eine frühe Einstellung schützt Ihre Privatsphäre, Ihre berufliche Existenz und Ihre soziale Stellung und ist daher stets unser vorrangiges Ziel.

Strafbefehl oder Anklage erhalten – was dann?

Wenn das Ermittlungsverfahren nicht bereits eingestellt wird, stehen der Staatsanwaltschaft zwei Wege offen: Entweder beantragt sie einen Strafbefehl oder es wird Anklage erhoben. Im Sexualstrafrecht ist eine Anklageerhebung besonders häufig der Fall. Der Grund dafür liegt in der gesetzlichen Einordnung vieler Sexualdelikte als besonders schwerwiegende Verbrechen – teils mit Mindeststrafen, die eine bloße Geldstrafe ausschließen. Ein Strafbefehl kommt in solchen Fällen meist nicht mehr in Betracht, da er auf minderschwere Vergehen zugeschnitten ist.

Wenn Sie eine Anklageschrift wegen eines Sexualdelikts erhalten, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Dieses Verfahrensstadium dient der gerichtlichen Vorprüfung, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird oder nicht. Genau an diesem Punkt setzen wir als erfahrene Verteidiger im Sexualstrafrecht an.

Unsere Aufgabe besteht in diesem Zwischenverfahren nun darin, die Anklage inhaltlich und formal sorgfältig zu analysieren. Nicht jede Anklage ist rechtlich haltbar – häufig finden sich in der Akte unklare Tatzeitpunkte, lückenhafte Beweisführungen oder fehlerhafte rechtliche Bewertungen. Wenn solche Schwächen vorliegen, formulieren wir eine ausführliche schriftliche Stellungnahme und legen dem Gericht dar, warum das Verfahren gar nicht erst eröffnet werden sollte. Dabei geht es nicht darum, eine abschließende Beweiswürdigung zu erzwingen, sondern aufzuzeigen, dass bereits der sogenannte hinreichende Tatverdacht fehlt, also keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine spätere Verurteilung bestehen.

Auch in dieser Phase besteht noch die Möglichkeit, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Die Staatsanwaltschaft kann ihre Anklage zurücknehmen, wenn neue Argumente oder Beweismittel vorgelegt werden. In manchen Fällen regt auch das Gericht eine Einstellung an – zum Beispiel, wenn die Beweislage zweifelhaft erscheint oder die rechtliche Würdigung unsicher ist. Das Gericht kann – auch gegen den Willen der Staatsanwaltschaft – die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn die Verteidigung überzeugend argumentiert. Gerade im Sexualstrafrecht, wo oft nur die Aussage eines einzigen Belastungszeugen vorliegt, ist das Zwischenverfahren ein strategisch besonders wichtiger Abschnitt.

Für unsere Mandanten bedeutet diese Phase eine Chance: Noch bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung mit all ihren Belastungen kommt, besteht die Möglichkeit, das Verfahren diskret und ohne gesellschaftliche Folgen zu beenden. Wir setzen alles daran, genau das zu erreichen – durch eine präzise juristische Analyse, fundierte Argumentation und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Gut zu wissen

Ein Strafbefehl ist eine Art schriftliches Schnellverfahren, bei dem das Gericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe festsetzt, meist eine Geldstrafe, in speziellen Fällen auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erlassen und gilt wie ein vollwertiges Urteil, wenn man nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt.

Hauptverhandlung – gut vorbereitet ins Hauptverfahren

Wenn das Gericht die Anklage zulassen sollte, folgt die öffentliche Hauptverhandlung – für viele Mandanten der belastendste Abschnitt eines Strafverfahrens. Im Sexualstrafrecht bedeutet eine Hauptverhandlung nicht nur eine juristische Auseinandersetzung, sondern auch eine immense emotionale Herausforderung. Der Gedanke, dass intime Details, private Beziehungen oder persönliche Lebensumstände vor Richter, Staatsanwaltschaft und im schlimmsten Fall sogar Zuhörern thematisiert werden, löst bei vielen Betroffenen Angst, Scham und tiefe Verunsicherung aus. Häufig steht nicht nur die rechtliche Bewertung im Raum, sondern auch eine öffentliche Bloßstellung – eine Konstellation, die schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann.

Auch wenn Sie erst mit einer bereits zugelassenen Anklage zu uns kommen, lassen wir Sie in dieser schwierigen Phase nicht allein. Als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht bereiten wir Sie sorgfältig und individuell auf die Hauptverhandlung vor. Dazu gehört nicht nur die juristische Aufarbeitung des Falls, sondern auch die mentale Vorbereitung auf das, was im Gerichtssaal passieren wird. Wir erklären den Ablauf, bereiten Sie auf mögliche Fragen vor und klären, welche Rechte Sie haben – und wann es besser ist, zu schweigen.

Parallel analysieren wir die Aussagen der Belastungszeugen, prüfen ihre Glaubhaftigkeit, stellen gezielt Beweisanträge und legen Widersprüche offen. Gerade im Sexualstrafrecht stehen Aussage gegen Aussage und oft lassen sich während der Hauptverhandlung gravierende Schwächen der Anklage offenlegen. Es kommt immer wieder vor, dass Zeugen in der Verhandlung abweichend aussagen, sich in Widersprüche verwickeln oder Erinnerungslücken zeigen. In solchen Momenten verschiebt sich das Momentum und die Option einer Einstellung oder gar eines Freispruchs rückt plötzlich in greifbare Nähe.

Unsere Erfahrung zeigt: Die Hauptverhandlung ist nicht das Ende des Weges, sondern ein entscheidender Wendepunkt. Wer gut vorbereitet ist, sachlich auftritt und juristisch klug begleitet wird, kann auch in dieser Phase noch viel erreichen. Wir kämpfen in der Verhandlung nicht nur für Ihr Recht, sondern auch für Ihre Würde – mit Nachdruck, Erfahrung und klarer Strategie.

Mögliche Strafen und Nebenfolgen

Wird im Sexualstrafrecht ein Urteil gefällt, sind die Konsequenzen in aller Regel gravierend. Freiheitsstrafen ohne Bewährung sind bei vielen Sexualdelikten die Regel, da der Gesetzgeber hier besonders strenge Mindeststrafen vorsieht. Selbst wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen wird, sind die Folgen oft existenzbedrohend.

Neben der eigentlichen Strafe drohen schwerwiegende Nebenfolgen, die Ihr gesamtes Leben nachhaltig beeinflussen können:

  • Eintrag ins Führungszeugnis – oft mit erheblichen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben.

  • Berufsverbote für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere bei Lehrern, Erziehern, Sozialpädagogen, Ärzten oder Pflegekräften.

  • Erweitertes Führungszeugnis – mit Meldungen, die auch Jahre später bei Bewerbungen oder im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden.

  • Eintrag ins Erziehungsregister oder Mitteilungen an das Gesundheitsamt, die zusätzliche Auflagen oder berufliche Einschränkungen nach sich ziehen können.

  • Soziale Folgen wie Stigmatisierung, Rufschädigung, familiäre Konflikte und im schlimmsten Fall der vollständige Verlust der bisherigen Lebensgrundlage.

Gerade im Sexualstrafrecht wirken die Nebenfolgen oft schwerer als die eigentliche Strafe. Viele Mandanten erleben, dass bereits der bloße Vorwurf massive Auswirkungen auf Ihre Karriere, Ihre Familie und Ihr soziales Umfeld hat – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Deshalb setzen wir alles daran, eine Verurteilung zu verhindern. Wir kämpfen mit aller Konsequenz gegen belastende Strafen und Nebenfolgen – mit dem klaren Ziel, Ihre Zukunft, Ihre Freiheit und Ihre berufliche Existenz zu sichern.

„Wir wissen, wie belastend allein der Vorwurf einer Sexualstraftat ist – deshalb kämpfen wir für Sie, bevor andere urteilen.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Rechtsmittel Einlegen – Berufung und Revision im Sexualstrafrecht

Ein Urteil ist nicht automatisch das Ende – auch danach gibt es noch Möglichkeiten, sich effektiv zur Wehr zu setzen. Wenn Sie glauben, dass das Gericht in Ihrem Fall falsch entschieden hat, kann gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden: Durch Berufung oder Revision. Beide Verfahren dienen dazu, Fehler im Urteil zu überprüfen, sei es in der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung oder im Verfahrensablauf.

Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult ist als Fachanwalt für Strafrecht auf Revisionen spezialisiert und bundesweit als Revisionsverteidiger auch im Sexualstrafrecht tätig. Mit juristischem Feingefühl und analytischer Präzision prüft er, ob das Urteil angreifbar ist und welche Strategie am meisten Erfolg verspricht. Hier haben Sie einen echten Experten auf dem Gebiet der Revision im Sexualstrafrecht an Ihrer Seite.

Gerade im Sexualstrafrecht zeigt unsere Erfahrung: Viele Urteile halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Immer wieder werden Entscheidungen in der nächsten Instanz aufgehoben, zurückverwiesen oder deutlich abgemildert. Es lohnt sich also, genau hinzusehen und gegebenenfalls entschlossen den nächsten Schritt zu gehen.

Frühzeitig handeln – professionell verteidigen im Sexualstrafrecht

Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir in das Strafverfahren eingreifen. Schon im Ermittlungsverfahren lassen sich häufig Weichen stellen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht stehen wir bundesweit an Ihrer Seite – diskret, effizient und mit klarem Ziel: Ihre Rechte schützen, Ihre Zukunft sichern.

Gerne informieren wir Sie individuell in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch über die Möglichkeit in Ihrer konkreten Verfahrenssituation.

Häufige Fragen und Antworten

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einer polizeilichen Vorladung, einem Anhörungsbogen oder sogar einer Hausdurchsuchung – basierend auf einem Anfangsverdacht. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir Sie in dieser Situation von Anfang an bestmöglich unterstützen können.

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen eines Sexualdeliktes haben Sie umfassende Schweigerechte und müssen bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen. Wir empfehlen, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen und stattdessen sofort Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Den Vorladungstermin sagen wir gerne für Sie ab.

Während des Ermittlungsverfahrens sammeln Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise. Danach wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Ja. Viele Verfahren werden im Ermittlungsstadium eingestellt – z. B. mangels Tatverdacht oder gegen Auflagen.

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren ohne Gerichtsverhandlung – meist wird eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe festgelegt. Gegen einen Strafbefehl kann binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

In einer Hauptverhandlung vor Gericht werden Zeugen gehört, Beweise geprüft und Ihre Verteidigung vorgetragen. Am Ende steht ein Urteil – oder im besten Fall ein Freispruch.

Bei einer Verurteilung drohen Freiheits- oder Geldstrafen, Führungszeugniseinträge, Berufsverbote oder Einträge ins Erziehungsregister. Im besten Fall kann das Verfahren aber schon vorher zu einer Einstellung gebracht werden.

Bei frühzeitiger Beauftragung können Sie mit uns bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – sonst: Freispruch, Strafmilderung oder erfolgreiche Berufung/Revision.

Ja, ein Urteil muss nicht das Ende bedeuten. Mit Berufung oder Revision können Fehler im Urteil überprüft und ggf. korrigiert werden.

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