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Consultatio Strafrecht Hamburg

Anklage im Sexualstrafrecht

Wenn Sie eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, beginnt für Sie eine äußerst belastende Phase – rechtlich, psychisch und gesellschaftlich. Die Staatsanwaltschaft hat damit entschieden, den Vorwurf zur Hauptverhandlung zu bringen. Das bedeutet: Es kommt grundsätzlich zu einem öffentlichen Strafprozess, in dem über Ihre Schuld oder Unschuld entschieden wird. Für die meisten Betroffenen ist die Anklage ein Schock – nicht selten erleben Sie zum ersten Mal, was es bedeutet, einem strafrechtlichen Verfahren mit voller Wucht ausgesetzt zu sein.

Die Strafe, die im Raum steht, ist häufig nicht mehr nur theoretischer Natur. Je nach Vorwurf drohen mehrjährige Freiheitsstrafen, oft ohne Bewährung. Gleichzeitig stehen der Ruf, die berufliche Zukunft, das soziale Umfeld und nicht zuletzt die psychische Stabilität auf dem Spiel. Der Eintrag ins Führungszeugnis, mögliche Berufsverbote (z. B. bei Lehrern, Erziehern, Ärzten) und die sofortige Suspendierung aus dem Beruf sind nur einige der Konsequenzen, mit denen Betroffene ab dem Zeitpunkt der Anklage realistisch rechnen müssen.

Doch so ernst die Lage auch ist: Die Anklage ist nicht das Urteil. Sie ist zunächst nur die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hat sich noch kein abschließendes Bild gemacht. Umso wichtiger ist es jetzt, mit einer professionellen Verteidigung zu reagieren und nichts dem Zufall zu überlassen.

Auf einen Blick

Eine Anklage im Sexualstrafrecht bedeutet nicht, dass Sie schon verurteilt sind – sie zeigt nur, dass die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht ausgeht. Für Betroffene ist das dennoch ein Schock, denn damit droht eine öffentliche Hauptverhandlung mit Zeugenvernehmungen, Beweisaufnahme und dem Risiko einer Freiheitsstrafe. Wichtig zu wissen: Auch nach Zustellung der Anklageschrift gibt es noch Möglichkeiten, das Verfahren zu stoppen oder eine Einstellung zu erreichen. Wir prüfen für Sie die Anklageschrift, decken Schwachstellen auf und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Was bedeutet eine Anklage im Sexualstrafrecht konkret?

Eine Anklage im Sexualstrafrecht ist ein entscheidender Wendepunkt in jedem Verfahren. Sie markiert das Ende der Ermittlungen und den Beginn des gerichtlichen Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie nach Auswertung der Beweise zu der Einschätzung gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das bedeutet: Aus Sicht der Ermittlungsbehörden erscheint eine Verurteilung wahrscheinlich. Anklagen werden vor allem bei schwereren Sexualdelikten erhoben, wenn ein Strafbefehl nicht mehr ausreicht. Typische Vorwürfe sind:

  • Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
  • Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern  (§ 176 StGB)
  • Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
  • Exhibitionismus (§ 183 StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Nach Eingang der Anklageschrift prüft das zuständige Gericht zunächst, ob das sogenannte Hauptverfahren eröffnet wird. In mehr als 90 % aller Fälle wird diese Eröffnung beschlossen, da die Hürden für die Staatsanwaltschaft relativ niedrig sind. Für Beschuldigte heißt das: Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie fest mit einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Strafgericht rechnen.

Eine solche Hauptverhandlung ist kein kurzer Termin, sondern ein komplexes Verfahren. Es umfasst die Vernehmung von Belastungs- und Entlastungszeugen, die Auseinandersetzung mit aussagepsychologischen Fragestellungen, die Prüfung von Gutachten (z. B. zu Glaubhaftigkeit, DNA oder IT-Spuren) sowie eine ausführliche Beweisaufnahme. Am Ende stehen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bevor das Gericht sein Urteil fällt.

Für Sie als Angeklagten bedeutet eine Anklage daher nicht, dass bereits über Ihre Schuld entschieden ist – wohl aber, dass das Risiko einer empfindlichen Freiheitsstrafe jetzt konkret vor Ihnen steht. Genau hier ist eine spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht entscheidend: Wir prüfen die Anklageschrift auf Schwachstellen, beantragen notwendige Beweise, stellen entlastende Anträge und setzen alles daran, Widersprüche aufzudecken. Spätestens hier sollten Sie auf echte Experten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts setzen. So lässt sich verhindern, dass es zu einer Verurteilung auf Basis einer einseitigen oder fehlerhaften Beweiswürdigung kommt.

„Im Sexualstrafrecht stützen sich Anklagen oft auf eine einzige Aussage – und genau diese gilt es kritisch zu hinterfragen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Was Sie nach Erhalt einer Anklage auf keinen Fall tun sollten

Viele Angeklagte reagieren nach dem Erhalt einer Anklage im Sexualstrafrecht kopflos und machen Fehler, die sich später kaum noch korrigieren lassen. So ist es sehr gefährlich in dieser Situation, sich selbst verteidigen zu wollen, mit vermeintlich entlastenden Schreiben an das Gericht zu reagieren oder sogar direkt Kontakt zu angeblichen Opfern aufzunehmen. Das ist hochgefährlich. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann gegen Sie verwendet werden. Auch der Versuch, „die Sache zu klären“, wird oft als Schuldeingeständnis interpretiert.

Daher gilt: Sagen Sie nichts – und handeln Sie nicht allein. Schweigen schützt Sie, reden schadet Ihnen. Beauftragen Sie sofort einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht, der auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts erfahren ist. Nur so erhalten Sie umfassende Akteneinsicht, können die tatsächliche Beweislage einschätzen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Ein erfahrener Verteidiger kann zudem bereits vor der Eröffnung der Hauptverhandlung auf das Gericht einwirken – etwa durch Beweisanträge, Verfahrensanträge oder Stellungnahmen zur Anklageschrift. In vielen Fällen gelingt es dadurch, das Verfahren zu entschärfen oder sogar noch eine Einstellung zu erreichen, bevor es zu einer belastenden öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Gut zu Wissen

Auch wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, ist noch nichts entschieden. Viele Mandanten glauben, dass damit ein Prozess unausweichlich ist – doch das stimmt nicht. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie und gezielten Anträgen besteht in vielen Fällen noch die Chance, das Verfahren noch vor der Hauptverhandlung zur Einstellung zu bringen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es nach Anklageerhebung im Sexualstrafrecht?

Auch nach Anklageerhebung ist das Verfahren keineswegs verloren. Im Gegenteil: Es gibt viele Möglichkeiten, aktiv Einfluss zu nehmen. Als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht prüfen wir nach dem Erhalt der Anklageschrift:

  • Liegt überhaupt ein hinreichender Tatverdacht vor?
  • Gibt es Widersprüche in den Aussagen der Belastungszeugen?
  • Sind Beweise rechtswidrig erhoben worden?
  • Wurden Beweisanträge ignoriert oder Gutachten fehlerhaft erstellt?
  • Gibt es alternative Deutungen des Geschehens, die das Gericht kennen muss?

Je nach Fall kann ein Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens gestellt werden, ein gezielter Beweisantrag eingebracht oder eine Verteidigererklärung zur Entlastung abgegeben werden. Oft besteht auch die Möglichkeit, durch ein offenes Gespräch mit Gericht oder Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens noch vor der Hauptverhandlung zu erreichen.

Wir begleiten Sie von Beginn an mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie, die sowohl juristisch präzise als auch taktisch klug ist.

„Eine Anklage im Sexualstrafrecht ist belastend, aber mit der richtigen Verteidigungsstrategie keinesfalls das Ende.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Anklageschrift im Sexualstrafrecht – jetzt kommt es auf die richtige Strategie an

Wir begleiten Sie von Beginn an mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie. Schon die Anklageschrift bietet zahlreiche Angriffspunkte: Oft stützt sich die Staatsanwaltschaft auf einseitige Aussagen, unvollständige Ermittlungen oder fehlerhafte Bewertungen der Beweislage. Wir prüfen jedes Detail kritisch, decken Schwachstellen auf und entwickeln eine klare Gegenstrategie. So schaffen wir die Grundlage, um das Gericht von Ihren Entlastungsargumenten zu überzeugen – und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens noch vor der Hauptverhandlung zu erreichen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, damit wir Ihre Anklageschrift prüfen und gemeinsam die richtigen Schritte einleiten können.

Häufige Fragen und Antworten

Die Anklage ist der formelle Schritt, mit dem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abschließt und beim Gericht ein Hauptverfahren beantragt. Sie basiert auf dem Vorwurf, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wir prüfen in einem ersten Schritt, ob diese Annahme der Staatsanwaltschaft wirklich überzeugend ist und beantragen ansonsten die Nichteröffnung des Verfahrens. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, damit wir Ihre Anklageschrift unabhängig prüfen können.

Nein. Eine Anklage ist kein Urteil, sondern lediglich die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Das Gericht entscheidet erst im Prozess über Schuld oder Unschuld.

Je nach Vorwurf sind mehrjährige Freiheitsstrafen, oft ohne Bewährung, möglich. Hinzu kommen Einträge ins Führungszeugnis, Berufsverbote und massive Auswirkungen auf das soziale und berufliche Leben.

Es kommt drauf an, wo Sie angeklagt werden. Wird Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen, sind Sie häufig gezwungen, einen Rechtsanwalt zu wählen, weil Ihnen ansonsten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Aber auch in allen anderen Fällen sollten Sie spätestens jetzt einen erfahrenen Anwalt beauftragen, der auf das Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Bei einer Anklage im Sexualstrafrecht kann es um Ihre gesamte Zukunft gehen und dort sollten Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der über die notwendige Erfahrung in solchen Verfahren verfügt.

Nein. Jede Äußerung kann gegen Sie verwendet werden. Selbst gut gemeinte Kontaktversuche werden oft als Schuldeingeständnis ausgelegt. Gerade die Kontaktaufnahme zum Opfer kann problematisch sein und im schlimmsten Fall zur Untersuchungshaft führen.

Typische Vorwürfe sind sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen, Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, Exhibitionismus sowie sexuelle Belästigung.

Ja, in einigen Fällen ist eine Einstellung auch nach Anklageerhebung möglich – etwa bei schwacher Beweislage. Meist entscheidet jedoch das Gericht im Hauptverfahren.

Mögliche Ansätze sind das Aufzeigen einer unglaubhaften Aussage von Zeugen, die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beweisen, das Aufzeigen von Widersprüchen oder die Beantragung eines Nicht-Eröffnungsbeschlusses. Die Verteidigung muss immer individuell anhand des konkreten Falles entwickelt werden. Gerne erläutern wir in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am sinnvollsten ist.

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