Anklage im Sexualstrafrecht
Wenn Sie eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, beginnt für Sie eine äußerst belastende Phase – rechtlich, psychisch und gesellschaftlich. Die Staatsanwaltschaft hat damit entschieden, den Vorwurf zur Hauptverhandlung zu bringen. Das bedeutet: Es kommt grundsätzlich zu einem öffentlichen Strafprozess, in dem über Ihre Schuld oder Unschuld entschieden wird. Für die meisten Betroffenen ist die Anklage ein Schock – nicht selten erleben Sie zum ersten Mal, was es bedeutet, einem strafrechtlichen Verfahren mit voller Wucht ausgesetzt zu sein.
Die Strafe, die im Raum steht, ist häufig nicht mehr nur theoretischer Natur. Je nach Vorwurf drohen mehrjährige Freiheitsstrafen, oft ohne Bewährung. Gleichzeitig stehen der Ruf, die berufliche Zukunft, das soziale Umfeld und nicht zuletzt die psychische Stabilität auf dem Spiel. Der Eintrag ins Führungszeugnis, mögliche Berufsverbote (z. B. bei Lehrern, Erziehern, Ärzten) und die sofortige Suspendierung aus dem Beruf sind nur einige der Konsequenzen, mit denen Betroffene ab dem Zeitpunkt der Anklage realistisch rechnen müssen.
Doch so ernst die Lage auch ist: Die Anklage ist nicht das Urteil. Sie ist zunächst nur die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hat sich noch kein abschließendes Bild gemacht. Umso wichtiger ist es jetzt, mit einer professionellen Verteidigung zu reagieren und nichts dem Zufall zu überlassen.