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Consultatio Strafrecht Hamburg

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – erfahrene Anwälte verteidigen Sie bundesweit

Wenn Sie wegen einer Sexualstraftat beschuldigt werden, etwa wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung oder sexuellen Missbrauchs von Kindern, steht häufig Aussage gegen Aussage. Das heißt: Die angeblich geschädigte Person behauptet, es sei etwas passiert. Weitere Beweismittel gibt es jedoch nicht. Es gibt keine neutralen Aussagen von Zeugen. Keine Kamera, keine Tonaufnahme, keine objektiven Beweise. Und trotzdem kann Ihnen eine Anklage oder sogar eine Verurteilung drohen. Hier brauchen Sie einen spezialisierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich als Strafverteidiger auf das Sexualstrafrecht spezialisiert hat.

Viele Betroffene glauben, dass „keine Zeugen“ automatisch einen Freispruch bedeuten. Das Gegenteil ist der Fall: Staatsanwaltschaften erheben im Sexualstrafrecht regelmäßig Anklage allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Und auch Gerichte dürfen in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation verurteilen, wenn sie die Aussage für glaubhaft halten. Die Unschuldsvermutung schützt Sie daher nicht sicher vor einer Verurteilung. Genau hier kommt es auf eine starke Verteidigung an: Wir prüfen jede belastende Aussage detailliert, decken Widersprüche auf und setzen unsere Erfahrung als Fachanwälte im Strafrecht in der Aussagepsychologie ein. Eine professionelle Analyse kann bereits verhindern, dass es überhaupt zur Anklage kommt. Denn wir wissen auch: Falschbeschuldigungen sind im Sexualstrafrecht keine Seltenheit. Deshalb gilt – je früher Sie uns einschalten, desto größer sind die Chancen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Auf einen Blick

Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn zwei Personen ein Geschehen völlig unterschiedlich schildern und keine weiteren unabhängigen Aussagen vorhanden sind. Viele glauben, das führe automatisch zur Einstellung – doch das ist ein Trugschluss. Gerichte dürfen auch dann verurteilen, wenn sie der belastenden Aussage Glauben schenken. Gerade im Sexualstrafrecht kommt es immer wieder zu bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen.

Was bedeutet eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht konkret?

Der Begriff beschreibt eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht: Zwei Personen schildern ein Ereignis völlig unterschiedlich und es gibt keine objektiven Anhaltspunkte, um die Wahrheit zweifelsfrei feststellen zu können. Typische Fälle sind:

Eine Person erhebt einen gravierenden Vorwurf, z. B. wegen sexueller Übergriffe, Vergewaltigung oder Missbrauch.
Die beschuldigte Person bestreitet den Vorwurf oder schweigt – was ihr gutes Recht ist.
Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, die bestätigen oder widerlegen könnten, was wirklich geschehen ist.
Es gibt auch keine sonstigen Beweismittel, wie Videoaufzeichnungen oder Textnachrichten

Solche Konstellationen entstehen häufig im Zusammenhang mit:

  • Trennung oder Scheidung
  • Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten
  • enttäuschten Affären oder One-Night-Stands
  • toxischen Beziehungskonstellationen
  • nachträglichen Reuegefühlen oder Missverständnissen

„Gerichte dürfen auch dann verurteilen, wenn Aussage gegen Aussage steht – entscheidend ist die Glaubhaftigkeit.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Warum Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht so gefährlich ist

Viele Mandanten glauben zunächst, dass eine belastende Aussage allein nicht für eine Anklage oder gar Verurteilung ausreichen könne. Doch die Realität sieht anders aus: Gerichte dürfen auf Basis einer einzigen glaubhaft erscheinenden Aussage verurteilen – selbst zu langjährigen Haftstrafen.

Die belastende Aussage ist ein Beweismittel. Wenn die Staatsanwaltschaft ihr Glauben schenkt, wird sie anklagen. Wenn das Gericht ihr folgt, kann es verurteilen. Und zwar auch dann, wenn Sie schweigen oder Ihre Sicht der Dinge darlegen – aber keine unabhängigen Beweise für Ihre Unschuld vorlegen können.

In der Praxis verlassen sich Staatsanwälte und Richter aber häufig auf ihren Eindruck von der Glaubwürdigkeit der belastenden Person – gerade, wenn sie emotional und scheinbar sicher auftritt. Die Staatsanwaltschaft und Gerichte fragen sich häufig „Was für einen Grund hätte die Person eine falsche Verdächtigung zu erheben?“.

Deshalb reicht ein pauschales Bestreiten oft nicht aus. Es braucht eine professionelle, fundierte Aussageanalyse, die Widersprüche, Erinnerungslücken, Motivlagen und suggestive Einflüsse offenlegt und so Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsperson aufzeigt. Gerade in diesen Fällen ist wichtig, dass gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt herausgearbeitet wird, was das Motiv der anzeigenden Person ist, diese falsche Verdächtigung zu erheben.

Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht – leider keine Seltenheit

Wir erleben es in der Praxis regelmäßig: Sexualstrafrechtliche Vorwürfe werden bewusst oder unbewusst falsch erhoben. Die Gründe sind vielfältig: Häufig spielen verletzte Gefühle nach einer Trennung, Rachemotive, Eifersucht oder auch finanzielle Interessen eine Rolle. Manchmal führt auch eine fehlerhafte Erinnerung oder eine suggestive Befragung dazu, dass die Schilderung einer Person unzutreffend wirkt oder gar belastend gegen den Beschuldigten eingesetzt wird. Für Betroffene kann dies dramatische Folgen haben – von Untersuchungshaft bis hin zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist es, in solchen Situationen sofort einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht einzuschalten, der die Vorwürfe kritisch hinterfragt und die Verteidigungsstrategie konsequent auf Ihre Entlastung ausrichtet. Die Gründe für eine Falschbeschuldigung sind vielfältig:

  • Eifersucht und Rache nach Beziehungskonflikten
  • Sorgerechtsstreitigkeiten, bei denen ein Elternteil das andere schwächen will
  • Kränkung, Zurückweisung oder verletzter Stolz
  • Emotional instabile Persönlichkeiten oder psychische Erkrankungen
  • Suggestion durch Dritte, z. B. Therapeuten, Familienmitglieder oder Lehrer
  • Auto- oder fremdsuggestive Prozesse bei Kindern und Jugendlichen

Auch Erwachsene können sich in eine subjektive Wahrheit hineinsteigern. Wir analysieren deshalb nicht nur die Aussage selbst, sondern auch deren Entstehung, die Dynamik im Hintergrund und mögliche Motivlagen. Setzen Sie daher auf die Erfahrung unserer Kanzlei. Mit einem spezialisierten Strafverteidiger und Rechtsanwalt an Ihrer Seite, maximieren Sie Ihre Erfolgschancen von Anfang an.

Gut zu Wissen

Wir erleben in unserer spezialisierten Kanzlei immer wieder, dass gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen gilt: Wer vorschnell etwas sagt, riskiert ungewollte Widersprüche, die später gegen ihn verwendet werden können. Schweigen führt dagegen dazu, dass nicht zwei Versionen gegeneinander abgewogen werden („wem glaubt man mehr?“), sondern dass die belastende Aussage viel gründlicher geprüft werden muss. Das zwingt Staatsanwaltschaft und Gericht, sich intensiv mit Glaubhaftigkeit, Widersprüchen und möglichen Motiven der Belastungsperson auseinanderzusetzen. So verschaffen Sie Ihrer Verteidigung die besten Chancen.

Mögliche Verteidigungsstrategie: Aussagepsychologische Analyse & Nullhypothese

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verlangt bei Aussage gegen Aussage eine besonders gründliche Analyse der belastenden Aussage. Insbesondere muss geprüft werden, ob es objektive Anhaltspunkte für deren Richtigkeit gibt. Ein zentrales Instrument dabei ist die sogenannte Nullhypothese: Danach muss das Gericht die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Aussage nicht wahr ist. Diese Möglichkeit darf nicht vorschnell ausgeschlossen werden. Erst wenn sich im Rahmen der Aussageanalyse zeigt, dass es mit den restlichen Erkenntnissen aus dem Strafverfahren nicht in Einklang zu bringen ist, anzunehmen, dass die Aussage unwahr ist, darf das Gericht von der Wahrheit der Aussage ausgehen. Das bedeutet: Die Ausgangsposition ist nicht automatisch „wahr“, sondern zunächst zumindest „ungewiss“. Das Gericht muss also prüfen, ob die Aussage standhält, wenn man sie kritisch hinterfragt und mögliche Fehlerquellen, Widersprüche oder Falschbelastungsmotive einbezieht. Genau an dieser Stelle setzen wir als spezialisierte Strafverteidiger an – wir kennen die Kriterien der Glaubwürdigkeitsprüfung und nutzen sie konsequent, um Zweifel an der Belastungsaussage sichtbar zu machen.

Wir analysieren nicht nur, was gesagt wurde – sondern warum, wie und mit welchem Ziel.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Wie ein Anwalt im Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage hilft

Wer in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation beschuldigt wird, sollte keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen – selbst wenn man sich „nichts vorzuwerfen“ hat. Jede spontane Aussage ohne Kenntnis der Akte kann zu Widersprüchen führen und Ihre Verteidigung massiv schwächen. Wir raten: Erst Schweigen. Dann Akteneinsicht. Dann Verteidigungsstrategie.

Als erfahrene Strafverteidiger im Sexualstrafrecht übernehmen wir:

  • Die sofortige Absage eines Vorladungstermins
  • Die Beantragung und Auswertung der kompletten Ermittlungsakte
  • Eine fundierte aussagepsychologische Bewertung der belastenden Aussage
  • Eine gezielte Motivanalyse möglicher Falschbeschuldigungen
  • Die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die auf die Vermeidung einer Anklage abzielt
  • Falls nötig: Eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung

Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet die richtige Strategie oft über den gesamten Ausgang des Verfahrens. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung kann nicht nur eine Verurteilung, sondern bereits die Erhebung einer Anklage verhindern. Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens entschlossen zur Seite – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis hin zur Hauptverhandlung. Zögern Sie nicht, uns sofort zu kontaktieren. Je früher wir eingreifen, desto größer sind die Chancen, Ihre Rechte effektiv zu schützen und die schwerwiegenden Folgen eines falschen oder unzutreffenden Vorwurfs abzuwehren.

Frühzeitig handeln. Mit den richtigen Experten.

Aussage gegen Aussage ist keine Bagatelle – und führt nicht automatisch zur Einstellung. Wer hier falsch reagiert, riskiert schnell eine Anklage und unter Umständen eine langjährige Haftstrafe.

Wir – Dr. Mathias Schult und Alina Niedergassel, Fachanwälte für Strafrecht – sind als Rechtsanwälte auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir verteidigen bundesweit, diskret, entschlossen und mit dem nötigen psychologischen und juristischen Fachwissen.

Häufige Fragen und Antworten

Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation spricht man, wenn es keine objektiven Beweise gibt, sondern nur zwei gegensätzliche Aussagen: Die des angeblich Geschädigten und die des Beschuldigten. Dabei gilt auch ein „Schweigen“ des Beschuldigten als eine entgegenstehende Aussage. Weitere Zeugen gibt es nicht. Das Gericht muss in diesen Fällen entscheiden, ob die Aussage der angeblich geschädigten Person für eine Verurteilung ausreicht oder nicht. Gerade hier ist ein erfahrener Rechtsanwalt wichtig, der das Gericht auf die Umstände hinweist, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage wecken.

Ja, das ist möglich. Wenn die Aussage als glaubhaft eingestuft wird und keine Zweifel bestehen, kann sie als ausreichende Grundlage für eine Verurteilung dienen – auch ohne weitere Beweise. Daher ist es entscheidend, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben, der sich mit der Aussagepsychologie und Aussageanalyse auskennt und die nötigen Zweifel säen kann.

Doch, der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt auch in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – aber der Grundsatz schützt nicht automatisch vor einer Verurteilung. Wenn das Gericht glaubt, dass die belastende Aussage stimmt, kann es zu einer Verurteilung kommen, obwohl kein objektiver Beweis vorliegt. In diesen Fällen hat das Gericht ja gerade keine „Zweifel“ mehr. Daher ist es Aufgabe des Anwalts, aufzuzeigen, dass es sehr wohl noch Zweifel gibt.

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass das Gericht eine detaillierte inhaltliche Analyse durchführt: Widersprüche, Detailtiefe, Spontaneität, emotionale Einbettung und Aussagekonstanz spielen eine wichtige Rolle. In manchen Fällen wird ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Gerade hier zahlt sich Erfahrung aus, sodass Sie am besten einen Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht beauftragen sollten. Wir als Strafverteidiger und spezialisierte Fachanwälte für Sexualstrafrecht arbeiten darauf hin, dass das Gericht genau diese Umstände beachtet und im Zweifel ein Gutachten einholt.

Durch eine fundierte aussagepsychologische Analyse, die Widersprüche, Erinnerungslücken, suggestive Einflüsse und mögliche Motivlagen aufzeigt. Ziel ist es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit zu begründen. Wenn Sie sich in einem Verfahren sehen, wo es maßgeblich auf die Aussagen anderer Personen ankommt, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtert ein Fachanwalt für Strafrecht mit Ihnen, wie in Ihrem konkreten Fall bestmöglich vorgegangen werden kann.

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