Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – erfahrene Anwälte verteidigen Sie bundesweit
Wenn Sie wegen einer Sexualstraftat beschuldigt werden, etwa wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung oder sexuellen Missbrauchs von Kindern, steht häufig Aussage gegen Aussage. Das heißt: Die angeblich geschädigte Person behauptet, es sei etwas passiert. Weitere Beweismittel gibt es jedoch nicht. Es gibt keine neutralen Aussagen von Zeugen. Keine Kamera, keine Tonaufnahme, keine objektiven Beweise. Und trotzdem kann Ihnen eine Anklage oder sogar eine Verurteilung drohen. Hier brauchen Sie einen spezialisierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich als Strafverteidiger auf das Sexualstrafrecht spezialisiert hat.
Viele Betroffene glauben, dass „keine Zeugen“ automatisch einen Freispruch bedeuten. Das Gegenteil ist der Fall: Staatsanwaltschaften erheben im Sexualstrafrecht regelmäßig Anklage allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Und auch Gerichte dürfen in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation verurteilen, wenn sie die Aussage für glaubhaft halten. Die Unschuldsvermutung schützt Sie daher nicht sicher vor einer Verurteilung. Genau hier kommt es auf eine starke Verteidigung an: Wir prüfen jede belastende Aussage detailliert, decken Widersprüche auf und setzen unsere Erfahrung als Fachanwälte im Strafrecht in der Aussagepsychologie ein. Eine professionelle Analyse kann bereits verhindern, dass es überhaupt zur Anklage kommt. Denn wir wissen auch: Falschbeschuldigungen sind im Sexualstrafrecht keine Seltenheit. Deshalb gilt – je früher Sie uns einschalten, desto größer sind die Chancen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
