
Ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht kommt für Betroffene meist völlig unerwartet. Meist hat man sich nicht darauf vorbereitet, einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu benötigen. Häufig beginnt es mit einer Hausdurchsuchung, der Sicherstellung von Handy oder Computer oder einer überraschenden Vorladung als Beschuldigter wegen eines Sexualdelikts. Nicht selten folgt sogar Untersuchungshaft – mit massiven Folgen für Freiheit, Beruf und Privatleben. In dieser Ausnahmesituation ist es entscheidend, keine vorschnellen Angaben zu machen und sofort einen spezialisierten Strafverteidiger in Berlin einzuschalten. Bei unseren spezialisierten Anwälten erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Erstberatungstermin.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf Verfahren im Sexualstrafrecht fokussiert und verteidigt Beschuldigte bundesweit. Mit besonderer Erfahrung als Anwälte in Berlin vertreten wir Mandanten regelmäßig vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten der Hauptstadt. Wir übernehmen die Verteidigung in allen Bereichen des Sexualstrafrechts – von sexueller Belästigung und sexueller Nötigung über den Vorwurf sexuellen Missbrauchs bis hin zu Verfahren wegen Besitzes oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir die typischen Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Polizei genau und entwickeln für jeden Mandanten eine individuelle und wirkungsvolle Verteidigungsstrategie. Sofern Sie daher einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht in Berlin ausgesetzt sind, vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt von uns.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Berlin bekommen? Jetzt ist wichtig: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine vorschnellen Angaben. Ihr Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht – nutzen Sie es, bis Ihr Anwalt die Ermittlungsakte kennt. Melden Sie sich sofort bei uns, damit wir Sie von Anfang an professionell begleiten und Fehler verhindern.
In Sexualstrafverfahren fehlen oft objektive Beweise, sodass die Entscheidung fast ausschließlich auf Aussagen beruht. Ob Erinnerungslücken, suggestive Fragetechniken oder widersprüchliche Darstellungen – wir prüfen jede Aussage kritisch. Mit unserer Expertise in der Aussagepsychologie decken wir Schwächen auf und schaffen damit die Grundlage für eine effektive Verteidigung.
Gerade im Sexualstrafrecht treten Falschbeschuldigungen immer wieder auf – sei es durch persönliche Konflikte, Drucksituationen oder Missverständnisse. Solche Anschuldigungen bedrohen Freiheit, Beruf und Ruf. Wir wissen, wie solche Konstellationen entstehen, und setzen unsere Erfahrung ein, um Ihre Unschuld in Berlin konsequent herauszuarbeiten.

Ein Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts stellt eine extreme Belastung dar – mit Folgen für Freiheit, berufliche Perspektiven und gesellschaftlichen Ruf. Als spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Fokus auf Sexualstrafrecht verteidigen wir Mandanten in Berlin und bundesweit – diskret, erfahren und mit einer klaren, durchdachten Strategie.
Unsere Kanzlei arbeitet ausschließlich im Strafrecht. Diese strikte Spezialisierung sichert Ihnen fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung in allen Phasen eines Strafverfahrens. Wir kennen die typischen Risiken und Angriffspunkte im Sexualstrafrecht genau und machen frühzeitig die entscheidenden Schritte, um Ihre Position wirksam zu stärken.
Ein Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts gehört zu den größten Herausforderungen, die einen Menschen treffen können. Neben einer möglichen Freiheitsstrafe stehen oft auch Arbeitsplatz, Familie und gesellschaftliche Stellung auf dem Spiel. In Berlin gehen Polizei und Staatsanwaltschaft bei Sexualdelikten besonders konsequent vor – bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann daher gravierende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin einzuschalten.
Wir stehen Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite – von den ersten Ermittlungen über die Gerichtsverhandlung bis hin zu Berufung oder Revision. Unsere Fachanwälte für Strafrecht entwickeln für jeden Mandanten eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie: Rechtlich fundiert, taktisch klug und an Ihrer persönlichen Situation orientiert. So sichern wir die besten Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung in Sexualsachen erfordert schnelles Handeln, eine klare Struktur und eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie.

Ob Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme: In diesen Momenten zählt jede Entscheidung. In einem vertraulichen Erstgespräch erhalten Sie eine sofortige Ersteinschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen und klare Hinweise, wie Sie sich jetzt verhalten sollten. So vermeiden wir Fehler, die später kaum korrigierbar wären.
Unmittelbar nach Mandatierung beantragen wir Akteneinsicht bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, prüfen wir sämtliche Beweismittel: Zeugenaussagen, digitale Daten, Chatverläufe oder Gutachten. Auf dieser Grundlage analysieren wir Ihre Ausgangslage realistisch und entwickeln die geeigneten Verteidigungsansätze.


Jedes Verfahren hat seine eigenen Besonderheiten – sei es eine Aussage-gegen-Aussage-Situation, ein Glaubwürdigkeitsgutachten oder mediale Aufmerksamkeit. Wir erarbeiten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die juristisch fundiert, taktisch klug und konsequent auf Ihre persönliche Lage zugeschnitten ist.
Unser Anspruch ist eindeutig: Einstellung des Verfahrens, Vermeidung von Untersuchungshaft oder – wenn erforderlich – ein Freispruch. Mit Erfahrung, Entschlossenheit und klarer Ausrichtung vertreten wir Ihre Interessen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei behalten wir zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über das Verfahren.

In einem vertraulichen und kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie von einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin eine fundierte Ersteinschätzung und klare Handlungsempfehlungen.
Die Kanzlei Consultatio Strafverteidiger steht für hochspezialisierte und durchsetzungsstarke Verteidigung in allen Verfahren des Sexualstrafrechts. Ob es um den Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch, Besitz von Kinderpornografie oder sexuelle Belästigung geht – wir vertreten Beschuldigte in Berlin, Brandenburg und bundesweit in jeder Phase des Verfahrens, vom ersten Ermittlungsansatz bis hin zur Revision vor den höchsten Gerichten.
Gerade in Sexualstrafverfahren ist auch die Revision ein entscheidendes Instrument, um Urteile auf Rechtsfehler oder Verstöße im Verfahren überprüfen zu lassen. Vor dem Kammergericht Berlin oder dem Bundesgerichtshof bringen wir unsere langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht ein, decken Schwächen in der Beweiswürdigung auf und kämpfen für eine Korrektur von Fehlentscheidungen.
Bereits ab dem ersten Kontakt haben Sie einen festen Ansprechpartner: Einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht, der Ihre Situation analysiert, eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt und diese konsequent umsetzt.
Dieser persönliche, fachlich fundierte und taktisch durchdachte Ansatz garantiert Ihnen eine wirksame Verteidigung – bei jedem Vorwurf, in allen Instanzen und vor sämtlichen Berliner Gerichten.
In Berlin ist die Staatsanwaltschaft Berlin für Sexualstrafverfahren zuständig. Verhandelt wird in der Regel vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin I. Als Oberlandesgericht fungiert das Kammergericht Berlin, das auch über Revisionen in Sexualstrafverfahren entscheidet.
Haben Sie Post von der Polizei Berlin, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht (Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin I) erhalten? Dann handeln Sie sofort: Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches und kostenfreies Erstgespräch. Unsere spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie – diskret, professionell und entschlossen.
Der Vorwurf einer Vergewaltigung gehört zu den schwersten Anschuldigungen im Strafrecht und kann Ihr Leben dauerhaft prägen. Schon die Aussage einer einzigen Person reicht oft aus, damit ein Verfahren eingeleitet wird. Wir verteidigen Sie in Berlin und bundesweit mit langjähriger Erfahrung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Beim Vorwurf der sexuellen Nötigung geht es regelmäßig um angeblich erzwungene sexuelle Handlungen unter Anwendung von Gewalt oder Drohung. Meist stützt sich die Anklage ausschließlich auf die Aussage einer mutmaßlich Geschädigten. Als spezialisierte Strafverteidiger in Berlin prüfen wir die Beweise sorgfältig, zeigen Widersprüche auf und entwickeln eine tragfähige Verteidigungsstrategie.
Ein sexueller Übergriff wird bereits dann angenommen, wenn eine unerwünschte körperliche Berührung als sexuell interpretiert wird. Solche Verfahren sind hochsensibel und oft von Unsicherheiten geprägt. Wir greifen in Berlin in den Vorwurf von Anfang an ein, sichern Ihre Rechte und richten die Verteidigung gezielt auf Ihre individuelle Lage aus.
Schon der Verdacht auf Kindesmissbrauch führt zu intensiven Ermittlungen – oft verbunden mit Durchsuchungen, Untersuchungshaft und hohem gesellschaftlichem Druck. In dieser extrem belastenden Situation stehen wir Ihnen in Berlin mit unserer Spezialisierung im Sexualstrafrecht entschlossen zur Seite.
Bereits wenige Dateien auf einem Smartphone oder Computer können ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie nach sich ziehen. Fast immer folgen Hausdurchsuchungen und die Sicherstellung sämtlicher IT-Geräte. Wir prüfen die rechtliche Bewertung, analysieren digitale Spuren und bringen juristische wie technische Expertise in Ihre Verteidigung ein.
Auch beim Vorwurf des Besitzes von Jugendpornografie drohen empfindliche Strafen, selbst wenn unklar ist, ob die Inhalte tatsächlich strafbar sind. Wir prüfen das Material detailliert, klären die Rechtslage und vertreten Sie entschlossen gegen die Anschuldigungen. In vielen Fällen lässt sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist sehr weit gefasst und bietet daher Raum für vorschnelle oder unbegründete Anzeigen. Wir setzen uns in Berlin dafür ein, dass klar zwischen unangemessenem Verhalten und einer strafbaren Handlung unterschieden wird, und sorgen für eine sachgerechte rechtliche Bewertung.
Schon einmalige exhibitionistische Handlungen können ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen. Wir prüfen genau, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Strafbarkeit tatsächlich vorliegen, und vertreten Sie engagiert in jeder Phase des Verfahrens. Nicht selten lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden.
Ein Urteil im Sexualstrafrecht ist nicht zwingend endgültig. Mit einer Revision können Rechtsfehler oder Verstöße im Verfahren erfolgreich angegriffen werden. Wir prüfen Ihr Urteil sorgfältig, identifizieren mögliche Schwachstellen bei Beweiswürdigung oder Prozessführung und übernehmen für Sie die Revision vor dem Kammergericht Berlin oder dem Bundesgerichtshof.