Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Was kostet ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht?

Wenn Sie den Vorwurf einer Sexualstraftat erhalten haben, ist das für jeden Beschuldigten erst einmal einer der schwersten Momente im Leben. Plötzlich steht alles auf dem Spiel: Freiheit, berufliche Zukunft und Ansehen. In dieser belastenden Situation tauchen viele Fragen auf – und eine davon lautet fast immer: Was kostet ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht? Wir wissen, dass es schwerfällt, über Geld zu sprechen – gerade in einer Situation, die ohnehin seelisch extrem belastend ist. Doch eines ist klar: Eine gute Verteidigung kostet etwas. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass eine schlechte oder unerfahrene Verteidigung am Ende fast immer teurer ist – sei es durch unnötig lange Verfahren, falsche Weichenstellungen oder sogar durch eine zu harte Strafe.

Deshalb legen wir großen Wert auf Offenheit: Von Anfang an erklären wir Ihnen transparent, welche Kosten im Sexualstrafrecht entstehen können, wie sich die Gebühren eines Strafverteidigers zusammensetzen und wann welche Beträge fällig werden. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können die nächsten Schritte mit einem klaren Kopf planen. Oft zeigt sich dabei: Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung ist nicht nur rechtlich entscheidend, sondern auch finanziell klug – weil wir unnötige Risiken vermeiden, Verfahren verkürzen und so Kosten reduzieren können.

Auf einen Blick

Eine starke Strafverteidigung schützt nicht nur Ihre Rechte, sondern auch Ihre Zukunft. Sie kann entscheidend dazu beitragen, schwerwiegende Folgen wie eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Unsere spezialisierten Anwälte für Sexualstrafrecht bieten Ihnen eine engagierte, individuelle Verteidigung – klar strukturiert, mit fairen und transparenten Pauschalhonoraren. Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Lage realistisch einzuschätzen und gemeinsam eine passende Strategie zu entwickeln. In diesem Gespräch klären wir Sie auch über mögliche Kosten auf und finden eine finanzierbare Lösung.

Was kostet ein Anwalt im Sexualstrafrecht?

Die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht hängen immer vom jeweiligen Verfahrensstadium, dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Schwierigkeit des Falls ab. Gerade im Sexualstrafrecht sind viele Verfahren besonders komplex, da es häufig um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, hohe Mindeststrafen und tiefgreifende Eingriffe in die Rechte des Bürgers geht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Faktoren die Höhe der Anwaltskosten beeinflussen können.

Wesentliche Kostenfaktoren sind zum Beispiel:

  • Verfahrensstadium: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder Hauptverhandlung
  • Dauer und Umfang des Verfahrens: Zahl der Verhandlungstage, Umfang der Ermittlungsakte, Beweiserhebungen
  • Komplexität des Falls: Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Beteiligung von Sachverständigen, besondere Rechtsfragen
  • Schwere des Tatvorwurfs: Zusätzliche Rechtsfolgen wie Berufsverbot oder Untersuchungshaft
  • Umfang der anwaltlichen Tätigkeit: Häufigkeit von Terminen, Schriftsätzen, Besprechungen und Reisen
  • Notwendigkeit zusätzlicher Gutachten: z. B. aussagepsychologische oder technische Gutachten

Diese Faktoren machen deutlich, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage nach den Verteidigungskosten gibt. Ein kurzes Ermittlungsverfahren, das nach Akteneinsicht eingestellt wird, verursacht deutlich geringere Gebühren als ein komplexer Prozess mit mehreren Hauptverhandlungstagen und Gutachten.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten: Oft können wir durch rechtzeitige Weichenstellung nicht nur das Risiko einer Hauptverhandlung reduzieren, sondern auch die Gesamtkosten überschaubar halten. Gleichzeitig sorgen wir für volle Transparenz – Sie wissen von Anfang an, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich entstehen und welche Möglichkeiten der Gestaltung (z. B. Honorarvereinbarung oder Ratenzahlung) bestehen.

Wir arbeiten im Sexualstrafrecht in der Regel mit transparenten Pauschalhonoraren. Das bedeutet: Wir rechnen nicht jede einzelne Tätigkeit oder jeden Schriftsatz gesondert ab, sondern vereinbaren klare Honorare für jeden Verfahrensabschnitt. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Versteckte oder unvorhergesehene Gebühren gibt es bei uns nicht – Sie behalten in jedem Stadium des Verfahrens die volle Transparenz und Kostenkontrolle.

„Ein Pauschalhonorar schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die Basis einer erfolgreichen Verteidigung.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Kostenfreie Ersteinschätzung – Ihre erste Anlaufstelle im Sexualstrafrecht

Wir wissen, dass ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht – unabhängig vom konkreten Vorwurf – für die Betroffenen immer eine existenzielle Belastung bedeutet. Deshalb bieten wir Ihnen stets eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. In diesem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihre dringendsten Fragen, prüfen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und besprechen offen, ob und in welchem Umfang anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist. Häufig können so schon erste Fragen geklärt werden, bevor weitere Kosten entstehen.

Darüber hinaus ist für eine seriöse Verteidigung entscheidend, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Erst wenn wir den gesamten Umfang der Vorwürfe und Beweise kennen, können wir ein konkretes, faires Angebot machen. Alles andere wäre unseriös, da ohne Kenntnis der Akten weder Aufwand noch Chancen zuverlässig eingeschätzt werden können. Genau deshalb nennen wir keine pauschalen Preise „ins Blaue hinein“, sondern erstellen nach Akteneinsicht ein transparentes Angebot – so werden spätere unangenehme Überraschungen  vermieden und wir sorgen dafür, dass Sie von Anfang an Klarheit haben.

Gut zu wissen

Eine gute Strafverteidigung ist kein bloßer Kostenfaktor, sondern eine Investition in Sicherheit, Lebensqualität und Zukunft. Wer hier spart, zahlt am Ende oft doppelt – sei es durch existenzielle Folgen oder unnötig harte Strafen. Wir stehen für klare, faire und transparente Honorare. Unsere Erfahrung zeigt: Wer rechtzeitig professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, spart nicht nur Nerven, sondern häufig auch erhebliche Folgekosten.

Unsere Kanzlei – fair, transparent, spezialisiert

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Sexualstrafrecht. Wir vertreten Sie bundesweit – diskret, erfahren und mit klarem Blick auf Ihre Rechte. Wir sagen Ihnen bereits im Erstgespräch ehrlich und offen, was sinnvoll ist – und was nicht. Und wir sagen Ihnen auch von Anfang an, welche Kosten entstehen.

Bei Consultatio Strafverteidiger stehen wir Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite. Wir wissen, wie belastend der Vorwurf einer Sexualstraftat sein kann und wie wichtig es ist, in dieser Situation einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen nicht nur den Weg durch das Strafverfahren zu ebnen, sondern auch dabei zu helfen, wieder Stabilität und Perspektive in Ihr Leben zu bringen. Dazu gehört für uns auch ganz selbstverständlich, dass wir offen und auf Augenhöhe über mögliche Kosten sprechen.

Die Entscheidung für eine spezialisierte Verteidigung ist mehr als nur eine Kostenfrage – sie ist eine Entscheidung für Ihre Zukunft. Mit unserer Erfahrung, Klarheit und Entschlossenheit entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wir kämpfen für Ihr Recht – unabhängig davon, wie komplex der Fall ist.

Gut zu wissen

In Sexualstrafverfahren können schnell viele Stunden zusammenkommen – von Akteneinsicht über Schriftsätze bis hin zu Gesprächen und Terminen. Bei einer Abrechnung nach Stunden bedeutet das für Mandanten oft Unsicherheit und das Risiko unerwartet hoher Rechnungen. Wir setzen deshalb fast ausschließlich auf Pauschalhonorare. Damit haben Sie volle Transparenz, wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen, und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Verteidigung.

Warum wir (fast) nie nach Stunden abrechnen

Nur in seltenen Ausnahmefällen rechnen wir auch nach Stundensätzen ab – etwa dann, wenn der Umfang des Mandats im Voraus überhaupt nicht abzuschätzen ist. Allerdings hat dieses Modell klare Nachteile: Sie haben während des laufenden Verfahrens keine echte Übersicht und Kontrolle über die entstehenden Kosten. Jede Besprechung, jeder Schriftsatz und jede Fahrt kann sich summieren – ohne dass Sie von Anfang an wissen, welche Gesamtsumme am Ende auf Sie zukommt.

Genau deshalb arbeiten wir fast ausschließlich mit Pauschalhonoraren. Damit wissen Sie sofort, welche Kosten entstehen, und haben Planungssicherheit in einer ohnehin belastenden Situation. Mandanten, die sich für eine stundenbasierte Abrechnung bei anderen Anwälten entscheiden, erleben nicht selten böse Überraschungen – sowohl finanziell als auch psychisch. Mit unserem Pauschalmodell vermeiden Sie dieses Risiko und behalten jederzeit die volle Kontrolle.

Unverbindliches Erstgespräch

Egal, mit welchem Vorwurf im Sexualstrafrecht Sie konfrontiert sind – in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre konkrete Situation. Dabei klären wir nicht nur die ersten drängenden Fragen, sondern prüfen auch offen, inwieweit eine anwaltliche Verteidigung für Sie sinnvoll und wirtschaftlich ist. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und ein vertrauliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Häufige Fragen und Antworten

Die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht können je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens stark variieren. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihren individuellen Verteidigungsbedarf und erläutern transparent die zu erwartenden Kosten. In der Regel arbeiten wir mit klaren Pauschalhonoraren, sodass Sie volle Kostenkontrolle haben. Spätestens nach der Einsicht in die Ermittlungsakte können wir Ihnen ein verbindliches Preisangebot machen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen – und überzeugen Sie sich selbst, dass Sie bei uns die richtigen Verteidiger an Ihrer Seite haben.

Wir arbeiten in der Regel mit transparenten Pauschalhonoraren. Das bedeutet: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – unabhängig davon, wie viele Gespräche, Schriftsätze oder Termine erforderlich werden. Spätestens nach der Akteneinsicht können wir in der Regel den Umfang des Verteidigungsbedarfes abschätzen und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Bei Stundensätzen wissen Sie nie genau, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Schon wenige zusätzliche Besprechungen oder Schriftsätze können die Kosten deutlich erhöhen. Mit einem Pauschalhonorar behalten Sie dagegen volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine oder nur einen Teil der Verteidigungskosten im Sexualstrafrecht. Dennoch prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme oder ein Teilschutz bestehen könnte.

Ein Verfahren im Sexualstrafrecht kommt für Betroffene oft völlig unerwartet – ebenso wie die damit verbundenen Kosten einer professionellen Verteidigung. Wir wissen, dass dies eine zusätzliche Belastung sein kann. Deshalb besprechen wir mit Ihnen gerne die Möglichkeit einer Ratenzahlung und finden in der Regel gemeinsam eine passende Lösung. Sprechen Sie uns einfach an.

In Fällen des Sexualstrafrechts kommt es oft zu einer sogenannten notwendigen Verteidigung. Dann bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger, wenn Sie nicht selbst einen Rechtsanwalt ausgewählt haben. Die Kosten werden zunächst vom Staat vorgestreckt, müssen im Falle einer Verurteilung jedoch von Ihnen zurückgezahlt werden. Häufig wählt das Gericht den Pflichtverteidiger für Sie aus, wenn Sie nicht selbst einen Anwalt benennen können.

Auch in dieser Situation haben Sie aber das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens als Wahlverteidiger zu beauftragen. Das ist in den meisten Fällen die deutlich bessere Lösung: Während ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestimmt wird und oft kaum Erfahrung im Sexualstrafrecht hat, können Sie beim Wahlverteidiger gezielt auf Spezialisierung und Erfahrung setzen. Gerade im Sexualstrafrecht ist es entscheidend, von Beginn an eine strategische, engagierte und spezialisierte Verteidigung an seiner Seite zu haben.

Wir prüfen gerne, ob in Ihrem Fall eine notwendige Verteidigung vorliegt und ob wir Sie als Pflicht- oder Wahlverteidiger unterstützen können.“

Anders als im Zivilrecht gibt es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe. Liegt also kein Fall der notwendigen Verteidigung vor, müssen Sie die Kosten für Ihren Anwalt zunächst selbst übernehmen. Im Falle eines Freispruchs werden die Verteidigungskosten jedoch ganz oder zumindest teilweise von der Staatskasse erstattet.

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