Die Gründung von Consultatio Strafverteidiger erfolgte aus dem Anspruch heraus, Mandanten auf höchstem fachlichen Niveau und mit persönlichem Einsatz zu verteidigen – ohne Kompromisse. Vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision steht die individuelle Betreuung im Vordergrund. Gerade im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts ist diese persönliche und diskrete Herangehensweise essenziell.
Rechtsanwalt Dr. Schult vertritt Mandanten bei allen denkbaren Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht – darunter sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie sowie bei falsche Verdächtigungen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, der richtigen Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung und der Überprüfung im Rahmen der Revision im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen gelingt es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen – durch frühzeitige und gezielte Verteidigung.