Revision im Sexualstrafrecht
Ein Urteil im Sexualstrafrecht stellt für die Betroffenen meist den schwersten Einschnitt ihres Lebens dar: Lange Freiheitsstrafen, gesellschaftliche Stigmatisierung, der Verlust des Arbeitsplatzes und der Eintrag ins Führungszeugnis. Gerade bei Delikten wie Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, Besitz von Kinderpornografie oder sexueller Belästigung sind die Folgen existenzbedrohend.
Doch auch nach einer Verurteilung – sei es in erster oder zweiter Instanz – gibt es rechtliche Möglichkeiten. Die Revision im Sexualstrafrecht ist das wirksamste Mittel, um ein Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Anders als bei der Berufung im Sexualstrafrecht werden bei der Revision keine neuen Tatsachen verhandelt, sondern geprüft, ob Verfahrensvorschriften verletzt, Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt oder die Beweiswürdigung fehlerhaft war.
Stellt das Revisionsgericht einen Fehler fest, kann es das Urteil aufheben und die Sache an eine andere Kammer zurückverweisen. Damit ist die Revision oft die letzte Chance, sich gegen ein fehlerhaftes Urteil zu wehren – und sie erfordert die Erfahrung spezialisierter Strafverteidiger. Nicht jeder Anwalt verteidigt Sie in dieser letzten Instanz, da es gerade bei der Revision, und gerade bei der Revision im Sexualstrafrecht, auf umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich ankommt. Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult haben wir in unserer Kanzlei einen erfahrenen Revisionsexperten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts, der Sie vor allen Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof verteidigt.