Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht – bundesweite Verteidigung bei Vorwurf einer Sexualstraftat

Ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht ist für Betroffene ein massiver Einschnitt – häufig kommt der Vorwurf völlig überraschend. Vielleicht haben auch Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sind mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert worden. Der Schock sitzt tief, die Angst vor Stigmatisierung, beruflichen Konsequenzen oder gar einer Freiheitsstrafe ist groß. Was Sie jetzt tun, ist entscheidend.

Unsere klare Empfehlung: Schweigen Sie – und lassen Sie sich sofort von einem spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht beraten. Denn im Sexualstrafrecht gelten eigene Regeln – hier braucht es Erfahrung, Fingerspitzengefühl und eine durchdachte Verteidigungsstrategie.

Wir von Consultatio Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Fokus auf Sexualstrafverfahren. Bundesweit vertreten wir Beschuldigte, die mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert sind – von der sexuellen Belästigung über den Besitz von Kinderpornografie bis hin zum sexuellen Missbrauch von Kindern.

Auf einen Blick

Ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat ist eine enorme Belastung – rechtlich, beruflich und persönlich. Ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage: Jetzt brauchen Sie einen spezialisierten Strafverteidiger an Ihrer Seite. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Sexualstrafrecht und verteidigen Sie bundesweit – diskret, professionell und entschlossen. Unser Ziel: Verfahrenseinstellung statt Verurteilung.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht?

Einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht benötigen Sie immer dann, wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Sexualstraftat begangen haben könnten – unabhängig davon, ob Sie bereits von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert wurden oder nicht. In vielen Fällen sind es scheinbar harmlose Anzeichen, die darauf hindeuten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft oder kurz bevorsteht.

Typische Hinweise, bei denen Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten, sind:

  • Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

  • Ein Anhörungsbogen wegen eines Sexualdelikts

  • Eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts etwa auf Besitz von kinderpornografischen Inhalten

  • Eine Festnahme oder bereits erfolgte Anklage

  • Eine Verurteilung, gegen die Sie sich im Wege der Berufung oder Revision verteidigen wollen

In all diesen Fällen sollten Sie nicht abwarten oder „eine Aussage zur Aufklärung“ machen, sondern sich unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Gerade im Sexualstrafrecht kann jedes unbedachte Wort fatale Folgen haben.

„Sexualstrafrecht bedeutet: Ein unbedachtes Wort kann mehr zerstören als eine ganze Akte beweist.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Was macht das Sexualstrafrecht so besonders?

Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl an Vorschriften – von § 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) über § 184b StGB (Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte) bis hin zu § 183 StGB (Exhibitionismus). Allen gemeinsam ist: Die Delikte sind hochsensibel, gesellschaftlich stigmatisierend und oft beweisrechtlich komplex.

Zugleich stehen Sie als Beschuldigter nicht nur der Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber – sondern auch oft emotional aufgeladenen Aussagen, schwierigen Gutachterverfahren und stark subjektiv geprägten Beweisführungen. Aussagen ohne objektive Belege stehen schnell im Raum – und mit ihnen die Gefahr einer Fehlverurteilung.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben, der:

  • die Dynamiken von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kennt

  • Erfahrung im Umgang mit Aussagepsychologie und forensischen Gutachten hat

  • Ihre Rechte konsequent durchsetzt – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision

Unser Anspruch ist es, Ihnen so früh wie möglich zur Seite zu stehen. Denn je früher wir ins Verfahren eingreifen, desto größer ist die Chance, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Wir prüfen jede Akte sorgfältig, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertreten Sie engagiert in allen Phasen des Verfahrens:

  • Im Ermittlungsverfahren

  • In der Hauptverhandlung

  • Im Berufungsverfahren

  • In der Revision

  • In Gnadenverfahren oder bei Wiederaufnahmeanträgen

Dabei legen wir größten Wert auf Diskretion, Verlässlichkeit und eine realistische Einschätzung Ihrer Lage. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist – und kämpfen für das bestmögliche Ergebnis.

Gut zu wissen

Nicht jedes Verfahren endet mit einer Hauptverhandlung oder Verurteilung. In vielen Fällen können wir eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium erreichen und so eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Je früher Sie uns beauftragen, desto besser stehen die Chancen.

Welche Strafen drohen im Sexualstrafrecht?

Sexualstrafverfahren zählen zu den heikelsten und folgenreichsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der Vorwurf allein kann für die Betroffenen enorme persönliche, soziale und berufliche Konsequenzen haben. Kommt es zu einer Verurteilung, drohen häufig empfindliche Strafen, die weit über eine einfache Geldstrafe hinausgehen.

In vielen Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafen vor – oft ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe als Alternative. Selbst bei vermeintlich „milderen“ Tatvorwürfen können Sanktionen verhängt werden, die dauerhafte Auswirkungen auf Ihre Zukunft haben:

  • Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was z. B. im öffentlichen Dienst, in pädagogischen oder sozialen Berufen, bei Behörden, in der Medizin oder Pflege zu gravierenden Problemen führen kann

  • Berufliche Konsequenzen, etwa Disziplinarverfahren, Kündigung oder Berufsverbot

  • Verlust von Ansehen, Beziehung, Sorgerecht oder Aufenthaltsstatus

Gerade im Sexualstrafrecht sind Gerichte oft wenig kompromissbereit und die öffentliche Erwartungshaltung übt Druck auf die Ermittlungsbehörden aus. Umso wichtiger ist es, von Anfang an einen spezialisierten Verteidiger an Ihrer Seite zu haben.

Unsere oberste Priorität ist es, eine Verurteilung und damit jegliche Strafe nach Möglichkeit zu vermeiden. Deshalb setzen wir alles daran, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – idealerweise ohne Geldauflage und ohne Eintragung in Ihr Führungszeugnis.

Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser stehen Ihre Chancen. Selbst wenn bereits eine Anklage erhoben wurde oder ein Strafbefehl vorliegt, gibt es in vielen Fällen noch rechtliche und taktische Möglichkeiten, das Verfahren zu einem für Sie milden oder sogar positiven Ausgang zu führen.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Wir sind keine Kanzlei für „alles Mögliche“. Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig – mit einem starken Fokus auf Sexualstrafrecht. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult als auch Rechtsanwältin Alina Niedergassel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen sexualstrafrechtliche Vorwürfe.

Was uns besonders macht:

  • Spezialisierung auf Sexualstrafrecht

  • Langjährige Erfahrung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • Bundesweite Verteidigung

  • Persönliche Betreuung vom ersten Gespräch bis zum Abschluss

  • Diskretion und absolute Vertraulichkeit

Wir lassen Sie in dieser schwierigen Situation nicht allein. Gemeinsam erarbeiten wir eine klare Strategie – individuell auf Ihren Fall abgestimmt.

„Nirgends ist die Verteidigung so anspruchsvoll wie im Sexualstrafrecht – Aussage gegen Aussage ist kein Beweis, sondern der Anfang unserer Arbeit.“

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT ALINA NIEDERGASSEL

Unverbindliches Erstgespräch – bundesweit möglich

Sie wurden beschuldigt, eine Sexualstraftat begangen zu haben? Dann zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns frühzeitig für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch. Wir besprechen gemeinsam, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – sondern setzen Sie auf professionelle Hilfe.

Consultatio Strafverteidiger – Professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Sexualstrafrechts

Als auf Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen bundesweit kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in allen Bereichen des Sexualstrafrechts – vom ersten Verdacht bis zur letzten Instanz. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht vertreten Sie diskret, professionell und durchsetzungsstark – im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, bei Berufung und Revision.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Sexualstrafrecht finden Sie hier:

Vergewaltigung

Ein schwerer Vorwurf mit hohen Strafandrohungen – wir verteidigen Sie professionell gegen jede Form der Vorverurteilung.

Sexueller Übergriff

Schon eine einzige Aussage kann ein Verfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs auslösen – wir kämpfen für Ihre Rechte und prüfen jede Belastung kritisch.

Sexuelle Ausnutzung besonderer Umstände

Ob Überraschungsmoment, Drohung oder Lageausnutzung – wir analysieren genau, ob der Tatvorwurf rechtlich haltbar ist.

Sexuelle Nötigung

Druck oder Gewalt werden oft behauptet – wir prüfen belastbare Beweise und setzen Ihre Verteidigung entschlossen um.

Sexuelle Belästigung

Schon eine als „unangemessen“ empfundene Berührung kann strafbar sein – wir sorgen für rechtliche Klarheit und Schutz vor Überreaktionen.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Ein existenzbedrohender Vorwurf mit drakonischen Strafen – wir sichern Ihre Verteidigung mit Sachverstand und Diskretion.

Besitz von Kinderpornografie

Schon der Besitz einzelner Dateien kann zur Anklage führen – wir prüfen digitale Spuren und kämpfen für eine Einstellung des Verfahrens.

Besitz von Jugendpornografie

Auch vermeintlich harmlose sexuelle Inhalte von jungen Menschen können strafbar sein – wir klären rechtlich auf und verteidigen Sie entschlossen.

Exhibitionismus

Exhibitionismus kann strafrechtlich gravierende Folgen haben – wir beraten Sie diskret und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Heimliche Bildaufnahmen

Verdeckte Aufnahmen in intimen Momenten sind strafbar – wir prüfen Speicherorte, Besitzwillen und entlastende Umstände.

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