Vorladung wegen Sexualdelikt erhalten? – Sofort zum Fachanwalt
Sie haben eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhalten? Dann ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Ob der Vorwurf sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder der Besitz von kinderpornografischem Material lautet – bereits die Vorladung im Sexualstrafrecht bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Als Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht beraten und verteidigen wir Sie bundesweit – diskret, erfahren und konsequent.
Nehmen Sie solche Vorwürfe sehr ernst – aber machen Sie keine Aussage, bevor ein spezialisierter Strafverteidiger Ihre Akte geprüft hat.
Denn auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind: Allein die Existenz dieser Vorladung bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt, die Polizei handelt dabei lediglich als Ermittlungsorgan. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, belastendes Material zu sammeln – nicht, Sie zu entlasten. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht. Als bundesweit tätige Strafverteidiger stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite.
